Fördergeschäft auf Nachhaltigkeit und Mittelstand ausrichten
Mit dem Abflauen der Corona-Pandemie wird der aufgestaute Handlungsbedarf in vielen Bereichen unseres Gemeinwesens sichtbar. Vor allem die ökologische Erneuerung der Wirtschaft wird viel Kapital, Wissen und Innovationen erfordern.
Die großen Erfordernisse gelten besonders in den kleineren Betrieben und im Gebäudebereich, der weltweit für 30 Prozent der CO2-Emissionen steht. Auf diese beiden Bereiche sollte das öffentliche Fördergeschäft sich fokussieren, um Strukturwandel und Transformation breit zu verankern und zu ermöglichen. Dazu bezieht die Sparkassen-Finanzgruppe als Marktführer im Förderkreditgeschäft Position.
Unterstützung des breiten Wandels liegt im öffentlichen Interesse
Deutschlands Volkswirtschaft hat als Soziale Marktwirtschaft eine hohe Widerstandskraft gegen ökonomische Schocks – nicht zuletzt, weil sie durch einen breiten, vielfältigen und kleinteiligen Mittelstand charakterisiert ist. Dieser hat überwiegend keinen Zugang zum Kapitalmarkt und sucht ihn auch nicht. Umso wichtiger ist die Unterstützung durch die Hausbank, die die Weiterentwicklung von Geschäftsmodellen aktiv begleitet und finanziert.
Teil dieses Finanzierungsangebots sind Förderkredite. Sie gewinnen jetzt, da große Teile der Wirtschaft nach Nachhaltigkeitsaspekten neu gestaltet werden sollen, nochmals an Bedeutung. Denn Förderkredite bieten eine Möglichkeit, nicht vertretbare Negativwirkungen eines Strukturwandels abzufedern und die Transformation der Wirtschaft zu unterstützen. Sie sind zudem ein entscheidender Hebel, mehr Menschen an den Chancen des Wandels zu beteiligen und so die gesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern.
Nicht nur vermeintliche Gewinner fördern:
Förderkredite dürfen nicht auf bestimmte Branchen oder Arten von Unternehmen fokussiert werden. Denn einerseits ist der Staat nicht in der Lage, zukünftige „Gewinner“ vorab zu identifizieren, und andererseits bestehen vielfache Verflechtungen zwischen vor- und nachgelagerten Branchen, die Zukunftsentwicklungen gemeinsam meistern.
Breiten Wandel unterstützen:
Als Förderschwerpunkte sind Querschnittsthemen zu definieren, bei denen die besondere Herausforderung zum Beispiel in der Langfristigkeit und/oder dem Risiko der Finanzierung liegt. Zu den erkennbaren Förderschwerpunkten der näheren und mittleren Zukunft zählen:
- Nachhaltigkeit (in ökonomischen, ökologischen und sozialen Ausprägungen),
- Innovation einschließlich Digitalisierung und Existenzgründungen,
- Strukturwandel, Transformation und Stärkung der Resilienz.
Finanzierungsbedingungen statt Kapitalzugang fördern:
Im aktuellen Finanzierungsumfeld ist Kapital ausreichend vorhanden. Wirksamer als zusätzliche Liquidität sind daher Förderbeiträge in Form von vergünstigten Finanzierungskonditionen, wie zum Beispiel Risikoteilungen durch Haftungsfreistellungen. Diese können regulatorisch eingeschränkte Finanzierungskapazitäten ausweiten. Lange Kreditlaufzeiten und langfristige Zinsbindungen sichern Kreditnehmer zusätzlich ab und machen die Risiken der Transformation für Unternehmen steuerbar.
Eigenkapitalaufbau muss parallel erfolgen:
Viele Unternehmen sind mittelfristig noch durch Verschuldungen aus der Corona-Zeit gebunden. Damit sie zeitnah auch die weitere Herausforderung der ökologischen Transformation stemmen können, müssen flexible Instrumente zum Eigenkapitalaufbau bereitgestellt werden, etwa in Form von Nachrangdarlehen (ergänzend zu anderen Instrumenten wie offenen oder stillen Beteiligungen). Im Interesse einer leichten und flächendeckenden Umsetzung sollten nachrangige Förderkredite bundesweit einheitlich angeboten werden, zum Beispiel über die KfW.
Fördermechanik verbessern, aber erhalten:
Die effiziente und flächendeckende Bereitstellung von Förderkrediten in Deutschland fußt nicht zuletzt auf einem langjährig bewährten, zweistufigen Verfahren in den kreditwirtschaftlichen Verbundgruppen mit einer Refinanzierungskette von der Sparkasse bzw. Hausbank über eine durchleitende Servicebank zur Förderbank. Dieses Verfahren muss administrativ entlastet und durch zeitgemäße Neuerungen ergänzt werden. Hierzu zählen die Harmonisierung der IT-Schnittstellen der Förderinstitute des Bundes und der Länder zur Stärkung digitaler Verfahren, die digitale Einbindung zum Beispiel von Zertifikaten, die Übernahme der Risikoeinschätzung der Hausbank in die Bewertung der KfW, und strukturell auch eine Modernisierung der Bürgschaftsförderung.
Große Aufgabe für viele Akteure
Der ökologische Wandel ist eine wirtschaftliche Notwendigkeit für heutige und zukünftige Generationen. Er ist eine große unternehmerische Aufgabe, die viele Mitwirkende braucht. Umso mehr ist darauf zu achten, dass das Förderziel Nachhaltigkeit nicht durch übermäßig strenge und komplizierte Voraussetzungen belastet wird.
Es wäre zudem gesellschaftlich unsensibel, mit öffentlichen Geldern vor allem jene Akteure zu unterstützen, die ohnehin gute Refinanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt genießen. Eine breite Ausrichtung auf Mittelstand und Wohnungsbau hat hier den deutlich größeren „Impact“.