Fahrenschon: „Kompromiss auf Floor bei Basel IV würde kontinentaleuropäische Finanzstrukturen schädigen“

13.10.2017 – Pressemitteilung 43/2017

Eine Einigung bei den Verhandlungen zu Basel IV auf einen Floor von 72,5 % wäre ein „falscher Kompromiss“. Das hat Georg Fahrenschon, Präsident des  Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), bei einer Pressekonferenz in Washington anlässlich der Herbsttagung von IWF und Weltbank hervorgehoben. „Eine solche Einigung würde zu Lasten des kontinentaleuropäischen Bankenmarktes gehen und langfristig angelegte Finanzierungsstrukturen gefährden“, so Fahrenschon. 

Die Diskussion zu Basel IV beim Treffen des Baseler Ausschusses der internationalen Bankenaufseher in Washington konzentriert sich zuletzt auf eine quantitative Untergrenze (Output-Floor) für die Kapitalanforderungen, die mittels interner Modelle ermittelt werden. In der Diskussion ist eine Festsetzung auf 72,5 %. Damit würden die Kapitalbelastungen der meisten europäischen Institute erheblich steigen. Auswirkungsstudien sprechen von Steigerungen im zweistelligen Prozentbereich. Davon wäre Europa wegen der stärkeren Kreditfinanzierungen stärker betroffen als die tendenziell stärker kapitalmarktorientierten USA. 

Eine solche Festlegung des Baseler Ausschusses würde sich sowohl auf Kreditinstitute auswirken, die interne Modelle zur Risikobewertung nutzen, als auch auf Anwender des Standardansatzes. Kreditinstitute, die interne Modelle zur Risikoermittlung verwenden, würden durch eine Untergrenze von 72,5 Prozent beschränkt. „Das ist schon methodisch widersprüchlich: einerseits mit empirisch unterlegten internen Modellen eine präzise Risikobestimmung zu erreichen – und andererseits dann doch noch eine pauschale Untergrenze einzuführen“, sagte Fahrenschon. Die Sparkassen-Finanzgruppe halte einen Weg der Risikoorientierung mit internen Modellen für sehr viel besser. Das sei auch das Konzept, das an sich die europäische Bankenaufsicht verfolge. 

„Wenn Basel IV mit einem Floor von 72,5 % umgesetzt wird, werden langfristige Unternehmenskredite und Kreditvergaben an Mittelstand und Handwerk, so wie wir sie Deutschland und in Europa kennen, erschwert“, warnt Fahrenschon. Die vergleichsweise geringen Risiken der Immobilien- und Unternehmensfinanzierungen würden in den neuen Baseler Ansätzen überzeichnet. Diesen Mangel können selbst Übergangsfristen nicht kompensieren. 

Fahrenschon forderte, vereinbarte Baseler Regeln diesseits und jenseits des Atlantiks nur gleichzeitig verbindlich umzusetzen. Das betreffe auch alle bereits früher vereinbarten Baseler Standards. Es gebe derzeit berechtigte Zweifel, dass dies in den USA vorgesehen sei. „Wenn die USA die Gesamtheit der Baseler Regeln nicht punktgenau umsetzen, kann dies auch in Europa nicht erfolgen. Denn es darf nicht sein, dass die USA weltweite Standards setzen, sich dann selbst aber nicht daran halten.“

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