Basel-Umsetzung bedroht Wahlen im Kommunalen

14.04.2022 Europa, Aus der Gruppe

Die Vorschläge der EU-Kommission im sogenannten „Bankenpaket 2021“ zur Umsetzung von Basel IV widersprechen wichtigen Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung in Deutschland.

Basel-Umsetzung bedroht Wahlen im Kommunalen

Nicht weniger als die Zukunft der Bankenregulierung in Europa wird derzeit im Europäischen Parlament diskutiert:  Der Wirtschafts- und Währungsausschuss setzt sich damit auseinander, wie die EU-Kommission die Vorgaben in europäisches Recht umsetzen möchte, die der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht im Dezember 2017 zur Vollendung des Basel-III-Pakets veröffentlicht hatte. Die EU-Kommission hatte ihre Ideen zur Umsetzung der Regeln, die vielfach als Basel IV bezeichnet werden, wegen der Corona-Pandemie lange aufgeschoben, erst im vergangenen Oktober kamen sie als „Bankenpaket 2021“ gesammelt auf den Tisch.

Die Auswahlverfahren für Mitglieder von Aufsichtsorganen funktionieren schon heute gut, zusätzliche Änderungen auf EU-Ebene sind nicht erforderlich."
Bankenvertreter im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist aus Sicht der kommunalen Spitzenverbände und des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) die geplante Eignungsprüfung für Mitglieder von Aufsichtsorganen: Wer in den Verwaltungsrat einer Sparkasse gewählt werden soll, müsste demnach schon vor der Wahl prüfen lassen, ob er oder sie sich für die Arbeit in dem Gremium eignet.

Eine Eignungsprüfung noch vor der Wahl widerspreche wichtigen Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung und der EU-Verträge, argumentieren der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der DSGV in einem gemeinsamen Positionspapier. Die sogenannten „Fit and Proper“-Vorschläge im Bankenpaket 2021 müssten daher so angepasst werden, dass das bestehende demokratische Auswahlverfahren für Mitglieder von Verwaltungsräten in keiner Weise beeinträchtigt wird.

Die Finanzbranche hat ihre Kritik bereits im EU-Parlament angebracht: Die vorgeschlagenen „Fit and Proper“-Vorschriften sollten gestrichen werden, die Auswahlverfahren für Mitglieder von Aufsichtsorganen funktionierten schon heute gut, zusätzliche Änderungen auf EU-Ebene seien nicht erforderlich, hieß es bei einer öffentlichen Anhörung im Wirtschafts- und Währungsausschuss. Der Bericht zur Ausschussarbeit, mit dem die EU-Parlamentarier ihre Haltung zum Bankenpaket zusammenfassen, ist angekündigt für Mai 2022.


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