Europäisches Parlament würdigt Institutssicherungssysteme von Sparkassen

04.03.2024 - Pressemitteilung Nr. 07

Der DSGV begrüßt, dass die Institutssicherungssysteme im Entwurf des Berichterstatters im Europäischen Parlament aus dem Anwendungsbereich von EDIS ausgenommen werden. 

„Die Institutssicherungssysteme von Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind ein wichtiger und stabilisierender Faktor im Finanzsystem Europas. Das hat auch der Berichterstatter im Europäischen Parlament, Othmar Karas, erkannt und in seinem nun vorgelegten Vorschlag zur europäischen Einlagensicherung (EDIS) berücksichtigt. Dezentral organisierte Einlagensicherungssysteme wirken präventiv und schützen die Einlagen der Kundinnen und Kunden umfassend. Sie unangetastet zu lassen, heißt Vertrauen zu erhalten“, so Ulrich Reuter, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). 

An der grundsätzlichen Bewertung hält der DSGV nach wie vor uneingeschränkt fest: Unterschiedliche Größenklassen und Geschäftsmodelle von Finanzinstituten müssen proportional reguliert und berücksichtigt werden, weil sie unterschiedliche Risiken bergen. Reuter: „Unser bestehendes, gut funktionierendes Sicherungssystem darf nicht angetastet werden. Es dient gleichermaßen Einlegern wie Instituten und bietet damit doppelten Schutz.“ 

Der Vorschlag des Berichterstatters Karas behandelt zunächst eine europäische Einlagensicherung zur Liquiditätsunterstützung. Für weitere Stufen, die eine gemeinschaftliche Verlusttragung und eine Vergemeinschaftung der Sicherungsmittel vorsehen, wird die Kommission zu einem neuen Vorschlag aufgerufen. Für den DSGV ist eine solche Fortentwicklung indes nur tragbar, wenn die nun vorgeschlagene Ausklammerung der Institutssicherungssysteme auch dann Bestand hat. Andernfalls wäre die Gefahr einer Funktionsunfähigkeit des Sicherungssystems der Sparkassen und ihrer Verbundinstitute nicht gebannt.

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