DSGV besorgt über Kompromisslinie in Basel

Schackmann-Fallis: „Finanzierungsmöglichkeiten in Deutschland und in Europa dürfen nicht beschädigt werden“

14.11.2017 – Pressemitteilung 51/2017

Angesichts der großen Bedeutung von Krediten für die Wirtschaft und für öffentliche Investitionen warnt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) vor einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe. „Die internationalen Standards aus Basel dürfen nicht dazu führen, dass Investitionen in Europa und Deutschland systematisch erschwert oder gar behindert werden“, sagte Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). 

Aktuell will sich das Baseler Komitee für Bankenaufsicht auf einen Floor von 72,5 Prozent einigen. Das entspricht einer quantitativen Untergrenze für Kapitalanforderungen, die mittels interner Modelle ermittelt werden. Für die meisten europäischen Kreditinstitute würden damit die Kapitalbelastungen erheblich steigen. Studien gehen bei den risikogewichteten Aktiva als Basis für die Kapitalanforderungen von Steigerungen im zum Teil hohen zweistelligen Prozentbereich aus. Aufgrund der bedeutenden Kreditfinanzierung wären europäische Kreditinstitute davon stärker betroffen als die tendenziell eher kapitalmarktorientierten Banken in den USA. 

Eine solche Festlegung des Baseler Ausschusses würde sich sowohl auf Kreditinstitute auswirken, die interne Modelle zur Risikobewertung nutzen, als auch auf Anwender des Standardansatzes. Kreditinstitute, die interne Modelle zur Risikoermittlung verwenden, würden durch eine Untergrenze von 72,5 Prozent beschränkt. Die Sparkassen-Finanzgruppe halte einen Weg der Risikoorientierung mit internen Modellen für sehr viel besser. Das sei auch das Konzept, das an sich die europäische Bankenaufsicht verfolge.

Schackmann-Fallis appellierte an die europäischen Gesetzgeber, die internationalen Standards mit Augenmaß umzusetzen. „Die Grundsätze der besseren Rechtsetzung, die die EU-Kommission selbst aufgestellt hat, müssen hier in vollem Umfang zum Zuge kommen. Eine sorgfältige Auswirkungsstudie und ausreichend Zeit zur öffentlichen Konsultation sind dabei besonders wichtig. Außerdem darf es auf internationaler Ebene nicht zu einer Unwucht kommen. Zunächst müssen die USA die bisher geltenden internationalen Standards implementieren. Die EU darf bei Basel IV keinesfalls vorpreschen.“

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