Deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020
Ab Juli 2020 übernimmt Deutschland mit der Ratspräsidentschaft für sechs Monate eine wichtige Führungsrolle in der Europäischen Union. Für weitere zwölf Monate danach ist es im Jahr 2021 zusammen mit Portugal und Slowenien Teil der Trio-Präsidentschaft. Dies ist eine große Chance zur Gestaltung Europas.
Die Corona-Pandemie schafft herausfordernde Bedingungen. Doch darin steckt auch eine Chance: Die Sparkassen-Finanzgruppe konnte beweisen, dass sie für Stabilität in Wirtschaft und Gesellschaft sorgt und damit einen erneuten Aufschwung nach der Krise möglich macht.
Es ist richtig, dezentrale Strukturen zu stärken und regulatorisch zu entlasten. Denn eine nachhaltige Entwicklung Europas wird neben ökologischer auch starke soziale und unternehmerische Kraft brauchen. Der Umgang mit Daten, die Gestaltung digitaler Märkte und die dafür notwendige Infrastruktur bleiben zentrale Herausforderung Europas.
In Deutschland sind vor allem die kreditwirtschaftlichen Verbünde der Sparkassen und der Genossenschaftsbanken auch in der Krise präsent. Ihre Beratungs- und Finanzierungsleistung richtet sich an die große Mehrzahl vor allem mittelständischer Unternehmen und hilft ihnen durch die Krise – so wie auch schon 2008/2009.
Deshalb dürfen bei allem Streben nach einem verbesserten Kapitalmarktzugang von Unternehmen weder die Kreditfinanzierung diskriminiert noch die eigenständige Institutssicherung untergraben werden. Dann können Sparkassen und ihre Verbundpartner uneingeschränkt ihren Beitrag zu einem gemeinsamen wirtschaftlichen Wiederaufbau leisten.
Die Transformation zu einer nachhaltigen Gesellschaft und Wirtschaft in Europa hat begonnen. Mit der Vorstellung des ”Europäischen Grünen Deals“ hat die EU-Kommission viele Erwartungen in gemeinsame Ziele übersetzt.
Es gilt, mehr Finanzmittel für eine nachhaltige Wirtschaft zu mobilisieren. Der wirtschaftliche Wiederaufbau und damit zusammenhängende Konjunkturprogramme können genutzt werden, um den ökologischen Umbau spürbar voranzubringen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass Nachhaltigkeit auch ökonomische und soziale Aspekte beinhaltet, die gleichberechtigt in solche Pläne einbezogen werden müssen. Daraus entstehende Zielkonflikte müssen transparent gemacht und aufgelöst werden.
Nur mit einem ökonomisch tragfähigen Fundament kann die ökologische Wende auch sozial verträglich gestaltet werden. Das ist entscheidend für den Zusammenhalt der europäischen Gesellschaften.
Die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe sind für diese Aufgabe ein verlässlicher Partner der Menschen und der Wirtschaft, da ihr Geschäftsmodell primär an der Realwirtschaft orientiert und regional verankert ist. Ihr Geschäft ist nicht darauf ausgerichtet, größtmögliche Gewinne zu erzielen, sondern Nutzen für die Region zu stiften. So übernehmen Sparkassen in ihren Geschäftsgebieten Verantwortung für die finanzielle Inklusion der Menschen, genauso wie sie die Finanzierung der mittelständischen Wirtschaft sicherstellen.
Die Sparkassen-Finanzgruppe wirbt deshalb dafür, auch Kriterien wie gesellschaftliche Verantwortung und langfristige Finanzierungskultur in eine Taxonomie zur Nachhaltigkeit aufzunehmen. Geschäftsmodelle mit gesellschaftlicher Verantwortung werden für ein starkes, nachhaltiges Europa gebraucht.
Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte genutzt werden, um sicherzustellen, dass ...
- soziale und gesellschaftliche Aspekte gleichberechtigt neben umwelt- und klimabezogenen Aspekten den europäischen Begriff von Nachhaltigkeit ausmachen.
- die durch Offenlegungs- und Dokumentationspflichten entstehenden Anforderungen die wirtschaftliche Erholung nicht behindern gerade auch die von kleinen und mittleren sowie regional verankerten Unternehmen – und die Anbieter von nachhaltigen Anlagen nicht übermäßig belasten.
- die weitere Detaillierung der Taxonomie zu griffigen und in der Praxis anwendbaren Klassifizierungen führt und nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten einheitlich bewertet werden können.
- Finanzmarktregulierung ihr oberstes Ziel – die Finanzmarktstabilität im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen – nicht zugunsten einer industriepolitischen Strategie aus den Augen verliert. Eine „grüne“ Investition ist nicht per se risikoärmer.
- Berichtspflichten nicht weiter ausgedehnt werden. Die Berichtspflichten zu nichtfinanziellen Informationen wurden durch die Corporate-Social-Responsibility (CSR)-Richtlinie gerade erst gesetzlich erweitert.
Es gehört zu den Grundversprechen Europas, gute Rahmenbedingungen für langfristiges wirtschaftliches Wachstum zu schaffen. Die Bewältigung der Corona-Krise erfordert ein entschiedenes und solidarisches Handeln, auch über gemeinsam finanzierte Programme zur Wirtschaftsbelebung. Lösungen müssen jedoch abgewogen und durchsetzbar sein.
Eine Vollvergemeinschaftung über Corona-Anleihen, sofern diese dauerhaft eingeführte Euro-Bonds bedeuten, ist derzeit nicht sinnvoll und auch nicht konsensfähig. Um dennoch europäische Solidarität zu leben, wären vielmehr Stabilisierungsanleihen mit klar begrenzter Laufzeit denkbar, die vorzugsweise über bilaterale Garantiebeziehungen zwischen Ländern mit hoher und schwacher Bonität implementiert werden könnten. Sie könnten gegebenenfalls den Nukleus für einen europäischen Wiederaufbaufonds bilden. Der französisch-deutsche Vorschlag von Macron und Merkel hat auch dazu den Weg Mitte Mai geebnet.
Eine Vergemeinschaftung von Staatsschulden oder eine einheitliche Einlagensicherung sind hingegen keine geeigneten Instrumente, um den Auswirkungen des wirtschaftlichen Abschwungs zu begegnen.
Es ist davon auszugehen, dass Zahl und Gesamtvolumen der Kredite, die nicht mehr bedient werden – die sogenannten Non-Performing-Loans (NPLs) – steigen und längere Zeit auf hohem Level verharren werden. Es ist derzeit nicht seriös abzusehen, wann diese Risiken abgebaut werden können, zumal im europäischen Bankensystem noch erhebliche Altlasten bestehen, die sich zur Hälfte in nur wenigen Ländern konzentrieren.
In dieser Situation eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung zu forcieren, würde die Finanzsysteme vieler EU-Mitgliedsstaaten destabilisieren und Ansteckungsrisiken zwischen bisher unabhängig voneinander aufgestellten Schutzmechanismen befördern. Die Sparkassen verfügen mit der Institutssicherung über ein bewährtes Sicherungssystem. Dieses sichert die Institute untereinander ab und garantiert ihre hohe Bonität. Ein Zwangstransfer dieser Mittel auf die EU-Ebene würde die operativ selbstständige Institutssicherung unmöglich machen und das Sparkassenwesen existenziell in seinem Bestand gefährden. Gerade die mittelständisch geprägte Wirtschaftsstruktur Deutschlands ist jedoch wesentlich davon abhängig, dass es regional verankerte und geschäftspolitisch eigenständige Kreditinstitute gibt.
Die Krise hat zudem gezeigt, dass das Gros der Unternehmen für das eigene wirtschaftliche Überleben auf eine kreditbasierte Finanzierung setzt – und nicht auf die Kapitalmärkte. Wir sind deshalb davon überzeugt, dass die Kapitalmarktunion sowohl die Kapitalmarktfinanzierung als auch die Kreditfinanzierung fördern muss.
Stabilen Rahmenbedingungen für die Wirtschaft entgegenstehen würden auch Sammelklagen, die durch neues EU-Recht im „New Deal for Consumers“ ermöglicht werden sollen. Im Wege der Selbstmandatierung und ohne Auftrag der Betroffenen könnten klagende Institutionen Schadensersatz einfordern – z. B. bei angenommenen „Streuschäden“. So entsteht eine Klageindustrie nach US-amerikanischem Vorbild. Um den Ausgleich bestimmbarer Kundenschäden geht es dabei nicht.
Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte genutzt werden, um sicherzustellen, dass ...
- Risiken nicht vergemeinschaftet werden. Altlasten sind längst nicht hinreichend reduziert. Hinzu kommen erhebliche Lasten aus der Corona-Krise. Der Umfang der Non-Performing-Loans wird europaweit steigen. Eine Zentralisierung der Einlagensicherung ist in diesem Umfeld mit zu vielen Risiken für die Stabilität des Bankensystems insgesamt behaftet.
- subsidiär organisierte und regional verankerte kreditwirtschaftliche Verbünde gestärkt werden. Sie sind krisenresistente Anker erfolgreicher mittelständischer Wirtschaftsstrukturen und lebendiger Städte und Regionen in Europa. Auch aus diesem Grund ist eine Zentralisierung der Mittel zur Einlagensicherung auf europäischer Ebene abzulehnen.
- die wichtigste Finanzierungsquelle der europäischen Wirtschaft – die Kreditfinanzierung durch Banken und Sparkassen – im Rahmen eines EU-Finanzbinnenmarktes nicht gefährdet, sondern gestärkt wird.
Jetzt kommt es darauf an, dass die Institute ihr Eigenkapital bestmöglich zur Finanzierung der Realwirtschaft und des Wiederaufbaus nach der Krise einsetzen können. Aus dem Grundsatz der Proportionalität heraus ergeben sich diesbezüglich gerade für kleine und mittlere Kreditinstitute viele Chancen. Verhältnismäßigkeit muss deshalb mehr denn je als Grundlage der Regulierung eines zukünftig leistungsfähigen europäischen Bankenmarkts gelten. Der mit dem EU-Bankenpaket eingeschlagene Weg sollte konsequent weiter verfolgt und eine Regulierung, die kleine und mittlere Akteure stärkt, dauerhaft festgeschrieben werden.
Die Finalisierung des Basel-III-Pakets bietet die Möglichkeit, die Regulierung noch zielgenauer nach Institutsgröße abzuschichten. In der EU können so Proportionalität und eine Differenzierung nach Geschäftsmodellen zu Leitmotiven des aufsichtlichen und regulatorischen Handelns werden. Dabei gilt der Grundsatz, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu regulieren. Zudem müssen die Auswirkungen von Basel III jetzt noch sorgfältiger analysiert werden, um sicherzustellen, dass Kreditinstitute ihre volle Kraft für die wirtschaftliche Stabilisierung der europäischen Volkswirtschaften einsetzen können.
Schon im aktuellen Regulierungsumfeld ist dies nicht automatisch gegeben. Kleine, mittlere und regional verankerte Kreditinstitute geraten durch immer neue Regulierungsinitiativen mehr und mehr unter Druck. Unverhältnismäßige Regulatorik verstärkt den Fusionsdruck unter den Instituten und hat erhebliche strukturpolitische Konsequenzen für die Kreditwirtschaft, ihre Beschäftigten sowie Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt.
Diversität und Kleinteiligkeit als Grundlage einer leistungsfähigen und stabilen Finanzwirtschaft gilt es jedoch zu erhalten. Die Drei-Säulen-Struktur der deutschen Kreditwirtschaft – bestehend aus Sparkassen, Landes- und Förderbanken sowie Genossenschaftsbanken und Privatinstituten – ist ein Erfolgsmodell.
Allein in den ersten Wochen der Corona-Krise haben die Sparkassen durch Tilgungsaussetzungen und durch Neukreditvergaben einen zweistelligen Milliardenbetrag zur Entlastung ihrer gewerblichen und privaten Kunden aufgebracht.
Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte genutzt werden, um sicherzustellen, dass ...
- das Basel-III-Paket an die Besonderheiten des europäischen Bankenmarkts und der europäischen Finanzierungskultur angepasst wird.
mit erheblichem Umsetzungsaufwand verbundene Regulierungsvorhaben verschoben werden. - der stabilisierenden Wirkung kleiner und mittlerer Banken und Sparkassen durch eine verhältnismäßige Regulierung Rechnung getragen wird.
- steigende Kapitalanforderungen die Immobilienfinanzierung sowie die strategische Beteiligung in Verbünden nicht noch stärker belasten.
- die Förderung risikoarmer Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten bleibt und dass der KMU-Unterstützungsfaktor zur Berechnung der Eigenkapitalunterlegung entsprechender Kredite beibehalten wird.
- die Strukturelemente kommunal getragener und freier Sparkassen in Deutschland vollumfänglich durch die EU berücksichtigt werden.
Es ist eines der erklärten Ziele der Kapitalmarktunion, den Zugang von Privatkunden zu Wertpapieranlagen zu erleichtern. Gerade mit Blick auf die Altersvorsorge der breiten Bevölkerung ist dies zwingend erforderlich. Denn viele Menschen werden in der nächsten Zeit weniger finanzielle Mittel für die private Altersvorsorge zur Verfügung haben, bei weiterhin sehr niedrigen und daher aus Anlegersicht kaum attraktiven Zinsen.
Gesellschaftliche Chancen bemessen sich auch daran, wie der Zugang zum Kapitalmarkt für die Menschen gestaltet wird. Die Hürden für den Erwerb von Wertpapieren sind jedoch derart angewachsen, dass sich Kunden von den Kapitalmärkten abwenden. Genau dies ist seit der Einführung der neuen EU-Vorgaben aus MiFID II und PRIIP-Verordnung zu beobachten.
Zu viele Informations- und Dokumentationspflichten und ihre fehlende Verzahnung führen zu Informationsüberfluss, der für Anleger faktisch keinen Mehrwert schafft. Insbesondere erfahrenere Anleger fühlen sich bevormundet und würden gerne auf ein Übermaß an Informationen verzichten. Auch die verpflichtende Aufzeichnung telefonischer Wertpapiergeschäfte führt zu viel Verdruss, weil die Anleger die Vertraulichkeit ihrer Gespräche mit dem Berater gefährdet sehen.
Der bevorstehende MiFID-Review eröffnet die Chance, diese insbesondere von Kunden vorgetragenen Erschwernisse zu beheben, den Kunden künftig Produktinformationen zu bieten, die ihnen helfen, statt sie zu verwirren, und zugleich überbordende Bürokratie abzubauen.
Provisionsbasierte Beratung ist eine wichtige Hilfestellung insbesondere für jene Kunden, die nur geringe Investitionen tätigen können oder erst Finanzwissen über Kapitalmärkte aufbauen wollen. Nur provisionsbasierte Beratung ermöglicht zudem Beratung für alle Bevölkerungsschichten – auch an weniger lukrativen (ländlichen) Standorten. Honorarberatung ist demgegenüber keine Alternative für die Mehrheit der (Sparkassen-) Kunden, da sie ein beträchtliches Geldvermögen voraussetzt und daher sozial ungerecht ist.
Pläne für eine Finanztransaktionssteuer (FTT) lehnen wir ab. Sie läuft den Zielen der Kapitalmarktunion, die Kapitalmärkte in der EU besser zu integrieren, zuwider.
Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte genutzt werden, um sicherzustellen, dass ...
- Informationspflichten für solche Kunden entfallen, die kein Informationsdefizit haben (professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien wie z. B. Banken).
- Erleichterungen für erfahrene Privatkunden geschaffen werden (z. B. Verzichtsmöglichkeiten).
- die von den Kunden als übergriffig empfundene Pflicht zur Sprachaufzeichnung von Telefongeschäften entfällt.
- die Vorgaben aus MiFID II und PRIIP-VO harmonisiert werden, um widersprüchliche Kundeninformationen zu verhindern.
- provisionsbasierte Beratung in der Fläche für alle Bevölkerungsschichten erhalten bleibt.
Die Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat in Wirtschaft und Gesellschaft einen Digitalisierungsschub ausgelöst. Dies gilt insbesondere für die Nutzung digitaler Bezahlverfahren. Diese wachsenden Märkte der Zukunft müssen nun im Sinne von Verbrauchern gemeinsam mit europäischen Anbietern gestaltet werden.
Ein digitales Ordnungsrecht muss für einen fairen Wettbewerb zwischen globalen Plattformunternehmen und europäischen Zahlungsdienstleistern sorgen. Dieses kann an Regelungen der PSD2 zum diskriminierungsfreien Zugang zu Zahlungssystemen anknüpfen und darauf aufbauend einen Zugang zur zahlungsverkehrsrelevanten Infrastruktur globaler Plattformunternehmen ermöglichen. Als Ausgangspunkt einer europäischen Diskussion sollte Deutschland seinen nationalen Lösungsvorschlag (§ 58a ZAG) einbringen, der europaweit bereits jetzt große Beachtung erfahren hat.
Zudem muss gewährleistet sein, dass Kartenzahlungssysteme „Made in Europe“ gegenüber den internationalen Zahlungssystembetreibern und Plattformunternehmen bestehen können. Das betrifft auch europäische Debitkarten-Systeme. Die Kartenzahlung des Verbrauchers kann längst digital erfolgen. Um dem Verbraucher diese Innovationen zu ermöglichen, bedarf es jedoch hoher Investitionen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, durch die anstehende Novellierung der Verordnung über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (MIF-VO) Handlungsspielräume für die Kreditwirtschaft zu erhalten. Eine weitere Senkung der zulässigen Händlerentgelte würde die Tragfähigkeit nationaler und regionaler Zahlverfahren infrage stellen.
Wir halten den Datenaustausch zwischen Marktteilnehmern für sinnvoll. Grundlegend dabei ist eine aktive Entscheidung desjenigen, den die Daten betreffen, die Datenübertragung von einem Datenverarbeiter zum anderen zuzulassen. Dieses Prinzip halten wir für anwendbar in Bezug sowohl auf personenbezogene als auch auf nicht-personenbezogene Daten. Unseres Erachtens darf dieses Prinzip aber nicht zulasten der Kreditwirtschaft, in der es durch die Umsetzung der PSD2 schon verwirklicht ist, auf reine Finanzdienstleister ohne Banklizenz beschränkt bleiben. Vielmehr sollte es zugunsten aller Bürgerinnen und Bürger sektorenübergreifend gelten.
Die in der PSD2 enthaltene Verpflichtung aller Kreditinstitute, Drittdienstleistern den Zugriff auf ihre Infrastruktur und Kundendaten kostenlos zu ermöglichen, ist nicht ausgewogen. Wie in anderen Wirtschaftszweigen üblich, müssen die Betreiber von Infrastrukturen berechtigt sein, Entgelte für die Bereitstellung und Weiterentwicklung ihrer Infrastrukturen zu erheben.
Die deutsche Ratspräsidentschaft sollte genutzt werden, um sicherzustellen, dass ...
- die Rahmenbedingungen für innovative Kartenzahlungssysteme „Made in Europe“ – insbesondere Debitkarten – verbessert werden.
- die Vision eines einheitlichen pan-europäischen Bezahlverfahrens, das auch Kartenzahlverfahren umfasst, nicht durch eine restriktive Gebührendeckelung (MIF-VO) im Keim erstickt wird, weil es sonst nicht kostendeckend realisiert werden könnte.
- ein diskriminierungsfreier Zugang aller Anbieter zu Zahlungssystemen und zahlungsverkehrsrelevanter Infrastruktur in der gesamten EU angestrebt wird. Dies sichert einen fairen Wettbewerb.
- ein Austausch von Daten zukünftig nicht nur einseitig zulasten der Kreditwirtschaft ermöglicht, sondern zugunsten der Bürgerinnen und Bürger auf alle Sektoren ausgeweitet wird.
- die Möglichkeiten und der Nutzen von künstlicher Intelligenz weiter erforscht werden. Es geht darum, einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen zu schaffen, der künstliche Intelligenz in der Anwendung sicher, transparent, nachvollziehbar, ethisch korrekt und diskriminierungsfrei möglich macht.
- sich die europäischen Institutionen substanziell mit der Frage Europas und des Euros in der digitalen Währungswelt beschäftigen, um das Feld nicht ausschließlich Akteuren zu überlassen, die sich einer öffentlichen und demokratischen Kontrolle entziehen.
- keine privaten Digitalwährungen ausgegeben werden dürfen, die eine Gefahr für die Finanzstabilität bedeuten würden.
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