Corona … in der zweiten Welle: Strukturwandel mit Augenmaß begleiten!

19.11.2020 - Newsletter der volkswirtschaftlichen Abteilungen der Landesbanken, Sparkassen, der DekaBank und des DSGV

Die Volkswirte in der Sparkassen-Finanzgruppe ordnen die Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 16. November 2020 wirtschaftspolitisch ein: 

  • Eine Fortsetzung mit weiteren Kontaktbegrenzungen des Lockdown 2.0 über den Winter 2020/2021 zeichnet sich ab. In dieser Phase sollte an dem bestehenden wirtschaftspolitischen Kurs festgehalten werden. Die wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Überwindung der Pandemie soll-ten weiterhin temporär und zielgerichtet sein. Neue wirtschaftspolitische Maßnahmen sollten jetzt nicht unmittelbar folgen.
  • Die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen darf nicht unverhältnismäßig belastet werden. Eine Überlastung ist auch hier – wie im Gesundheits-system – mit hohen gesellschaftlichen Kosten verbunden. Die solide finanzielle Ausgangslage vor der Corona-Krise ermöglicht es Deutschland bisher, nicht in einen Zielkonflikt zwischen Gesundheit und Finanzierbar-keit zu geraten. Diese gute Ausgangslage darf nicht leichtfertig verspielt werden. An dem Auslaufen der diesjährigen temporären Mehrwertsteuer-senkung bis zum 01.01.2021 muss festgehalten werden, auch weil eine teure Verlängerung kaum zusätzliche realwirtschaftliche Impulse erbrächte.
  • Die Kommunalfinanzen müssen für den weiteren Pandemieverlauf für die Jahre 2021 und 2022 gestärkt werden. Viele Stützungsmaßnahmen wir-ken nur in 2020. Entscheidend ist, diese Stabilisierungsmaßnahmen mit Blick auf kommunale Investitionen zu verlängern. Das bleibt auch wichtig für den Mittelstand und für die Erholung der Wirtschaft im nächsten Jahr.
  • Die Corona-Krise ist durch eine hohe Unsicherheit geprägt – Unsicherheit darüber, wie sich die Infektionslage in den nächsten Monaten entwickeln wird, aber auch die Unsicherheit, ob bisherige Geschäftsmodelle noch zukunftsfähig sind. Der Prozess schöpferischen Wandels wird und muss auch im Unternehmenssektor stattfinden. Daher ist es wichtig, Unterneh-mensinsolvenzen auf tragfähigen Grundlagen zuzulassen. Nur ein Struk-turwandel ermöglicht es, sich frühzeitig auf die auch dauerhaft veränder-ten Rahmenbedingungen durch die Lehren der Corona-Krise einzustellen und mit neuen Geschäftsmodellen die Zukunft zu gestalten.

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