Mehr Transparenz - Wesentliche Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts

25.05.2020 - Standpunkt der Chefvolkswirte

 

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) über die Verfassungsbeschwerden zum Anleihekaufprogramm PSPP der EZB stellt die Politik vor schwierige Aufgaben. Die Chefvolkswirte der im DSGV zusammengeschlossenen Institute plädieren dafür, die vom Verfassungsgericht festgestellten Einwände ernst zu nehmen und gleichzeitig pragmatische Schlussfolgerungen zu ziehen. Die aufgetretene Spannungslage ist wie vom Gericht gefordert "im Einklang mit der europäischen Integrationsidee kooperativ auszugleichen und durch wechselseitige Rücksichtnahme zu entschärfen".

  • Das Bundesverfassungsgericht fordert vom Europäischen Zentralbankrat eine Erläuterung in Beschlussform, warum das Anleiheprogramm PSPP zur Geldpolitik gehört und verhältnismäßig ist und damit letztlich eine Verhältnismäßigkeitsprüfung der Geldpolitik der vergangenen Jahre. Staatsanleihekäufe werden jedoch nicht grundsätzlich verboten. Obwohl das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) bereits jetzt Erläuterungen und Abwägungen vornimmt, erachten wir eine Ausweitung und Vertiefung dieser Kommunikation als essenziell bei der Verankerung der Geldpolitik in der europäischen Gesellschaft.
  • In den letzten Jahren hat das Eurosystem die Geldpolitik bereits verstärkt erörtert und gerade mit Blick auf Staatsanleihekäufe den Zusammenhang zwischen dem Ziel Preisniveaustabilität und weiteren Zielen der Wirtschaftspolitik wie Beschäftigung, Wachstum und Ersparnis dargestellt. Dieser Weg erhöhter Transparenz - der für die Akzeptanz der Geldpolitik in der Öffentlichkeit essentiell ist - muss weitergehen. Das muss allerdings aus dem ESZB selbst geschehen - neue verpflichtende Anhörungs- oder Rechtfertigungspflichten halten wir hier für nicht zielführend.

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