Europäische Institutssicherungssysteme fordern Erhalt ihrer Funktionsfähigkeit

27.04.2023 -  Gemeinsame Erklärung

Die Institutssicherungssysteme (IPS) der Kreditwirtschaft aus Österreich, Deutschland, Italien, Polen und Spanien fordern in einer gemeinsamen Erklärung, dass ihre Funktionsfähigkeit auch im Rahmen der Neufassung des Krisenmanagements für Banken (CMDI-Review) gewahrt bleiben muss. Aus Sicht der unterzeichnenden Institutssicherungssysteme ist dies mit den vorgelegten Vorschlägen der Kommission und entgegen dem Eurogruppen-Statement aus Juni 2022 bislang nicht der Fall. Mindestens mit Blick auf zwei Punkte besteht aus Sicht der die Erklärung tragenden Institutssicherungssysteme dringender Handlungsbedarf: Zum einen müssen Maßnahmen von IPS weiterhin uneingeschränkt Vorrang vor Maßnahmen von Abwicklungsbehörde haben. Zum anderen müssen für präventive Maßnahmen, die IPS im Rahmen der Einlagensicherungsrichtlinie vornehmen können, die Regelungen in der bisherigen Form bestehen bleiben. Eine CMDI-Neufassung muss diese Punkte berücksichtigen.


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