Interbankenentgelte: Rückkehr zu marktwirtschaftlichen Preisfindungsverfahren
13. Mai 2020 - Fokuspapier der Sparkassen-Finanzgruppe
Die noch im Jahr 2020 anstehende Überprüfung der EU-Verordnung über Interbankenentgelte für kartenbasierte Zahlungsvorgänge, kurz MIF-VO, ermöglicht ein Nachsteuern bei den Entgelten. Seit Ende 2015 gilt eine Obergrenze von 0,2 Prozent des Transaktionsbetrages bei Debitkarten (z. B. Girocard) und 0,3 Prozent bei Kreditkarten (z. B. Visa und Mastercard).
Die Auswirkungen der MIF-VO stellen zunehmend die Wettbewerbsfähigkeit der Girocard infrage. Die aktuell gültigen Entgeltdeckel benachteiligen die Debitkartensysteme sichtlich. Die Marktmacht von elektronischen Zahlungsanbietern, deren Entgelte ganz von der MIF-VO ausgenommen sind, wächst.
Mittlerweile decken die Erträge der Interbankenentgelte kaum noch die laufenden Kosten des Systems. Dies gilt vor allem für den ohnehin niedrigen Entgeltdeckel für Debitkarten wie zum Beispiel die Girocard. Dabei erfordern digitale, rund um die Uhr funktionierende Zahlungssysteme dauerhaft hohe Investitionen in Cyber-Sicherheit und
Innovation.
Viel spricht deshalb dafür, bei den Interbankenentgelten zu marktwirtschaftlichen Preisfindungsverfahren ohne staatliche Regulierung zurückzukehren. Ein freies Aushandeln ohne gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen stärkt den Wettbewerb unter
den Systemanbietern und führt nachhaltig zu Preis- und Kosteneffizienz.
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