Schackmann-Fallis: EU-Umsetzung von Basel IV muss europäische Wirtschaftsstrukturen berücksichtigen
01.06.2022 - Pressemitteilung Nr. 23
Als verpasste Chance bezeichnet Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV, den heute von MEP Jonás Fernández, S&D, als zuständigem Berichterstatter im Europäischen Parlament vorgelegten Berichtsentwurf zum so genannten Bankenpaket. Die EU-Kommission hatte am 27. Oktober 2021 mit dem Bankenpaket ihre Vorstellungen zur Umsetzung der finalen Umsetzung des Baseler Rahmenwerks für Bankenaufsicht – kurz Basel IV – in europäisches Recht auf den Tisch gelegt. Nunmehr befinden sich die Vorschläge im Gesetzgebungsprozess im EU-Parlament und dem Rat der Mitgliedstaaten.
„Die Stärke Europas ist, dass die Bankenstruktur der Wirtschaftsstruktur folgt. Hierzu gehört auch eine Bankenregulierung, die diesen Belangen angemessen Rechnung trägt. Wir hätten uns gewünscht, dass das EU-Parlament seine Chance nutzt, die Vorschläge der Kommission in diese Richtung zu verändern“, so Schackmann-Fallis.
Stattdessen hat Berichterstatter Jonás Fernández bereits angekündigt, den Vorschlag der EU-Kommission, dass grenzüberschreitend tätige Bankkonzerne Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen auf Konzern-Ebene erfüllen müssen statt bei jeder nationalen Tochter, mit einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherung in Europa zu verknüpfen: „Das wäre ein giftiger Cocktail, der so nicht angerührt werden darf“, kommentiert der Geschäftsführende DSGV-Vorstand Schackmann-Fallis.
In seiner endgültigen Positionierung muss das EU-Parlament für mehr Proportionalität in der Bankenregulierung eintreten. Außerdem gilt es, höhere Kapitalanforderungen zum Beispiel im Bereich der strategischen Beteiligungen und der Immobilienfinanzierungen zu verhindern, damit insbesondere Verbünde weiter erfolgreich und im Dienste ihrer Kunden wirtschaften können.
„In der aktuellen Situation mit ökologischer Transformation und globaler Unsicherheit dürfen die Fähigkeiten zur Kreditvergabe gerade für regional tätige Institute nicht unnötig eingeschränkt werden“, so Schackmann-Fallis. Kleine und mittlere Institute in Europa müssen noch stärker auch von administrativen Pflichten vor allem im Bereich des Meldewesens und der Offenlegung entlastet werden.
Zudem widersprechen die Änderungen zum Verfahren der Eignungsbewertung für Leitungsorganmitglieder wichtigen Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung. „Das demokratische Auswahlverfahren für Verwaltungsratsmitglieder in Sparkassen darf nicht durch die EU-Vorschläge beeinträchtigt werden“, fordert Schackmann-Fallis. „In diesen Punkten sehe ich allerdings Rückhalt sowohl beim federführenden Bundesfinanzministerium als auch bei entscheidenden Akteuren im EU-Parlament.“
Europa muss die Spielräume, die Basel selbst einräumt, selbstbewusst nutzen, um die stabilisierende Vielfalt aus Instituten unterschiedlicher Größe, Geschäftsmodelle und Rechtsform zu erhalten.
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