EU-Kommission präsentiert Bankenpaket 2021 - Schackmann-Fallis: „Startschuss aus Brüssel mit Luft nach oben“

27.10.2021 - Pressemitteilung Nr. 44

Richtige Ansätze, aber auch erhebliche Unzulänglichkeiten sieht der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) in den Legislativvorschlägen zur Umsetzung der Finalisierung von Basel III (sog. Basel IV), die von der Europäischen Kommission heute mit dem Bankenpaket 2021 veröffentlicht wurden. Insbesondere die in manchen Bereichen unreflektierte Übernahme von Vorschlägen aus primär kapitalmarktorientierten Systemen ist für den DSGV nicht überzeugend. Mit den Vorschlägen werden die Verfahren zur Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen für europäische Institute überarbeitet. Die Umsetzung der Baseler Vorschläge finalisiert vorerst das maßgebliche Rahmenwerk zur Bankenregulierung in Europa (CRR III / CRD VI).

„Positiv ist, dass die Europäische Kommission in ihren Vorschlägen die stabilisierende Wirkung kleiner und mittlerer Institute anerkennt. Dies stärkt in Deutschland die in Verbünden organisierten Sparkassen und Genossenschaftsbanken“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV in Berlin.

Auch Ideen für administrative Entlastungen im Rahmen der neuen Offenlegungsvorschläge für kleine, nicht komplexe Institute gingen in die richtige Richtung. Es sei aber noch „Luft nach oben“ für mehr Proportionalität in der Bankenregulierung, so Schackmann-Fallis. Auch im Bereich der Fit-and-Proper-Vorgaben sieht der DSGV Nachbesserungsbedarf, da die Strukturen der öffentlich-rechtlichen Institute noch nicht ausreichend Berücksichtigung finden. Hier gelte es nachzusteuern. 

Die Beibehaltung der Regelungen für die Kapitalunterlegung von Krediten an kleine und mittlere Unternehmen ist aus DSGV-Sicht zu begrüßen. Dies spiegelt die Finanzkultur in Europa angemessen wider.

Mit Blick auf Institute mit internen Modellen – wie u.a. Landesbanken – fällt die Einschätzung der neuen Vorgaben allerdings deutlich negativer aus: „Die Vorschläge zum sogenannten „Output-Floor“ tragen den europäischen Besonderheiten nur unzureichend Rechnung. Die EU-Kommission hat Vorschläge zu alternativen, Basel-konformen Berechnungsansätzen leider nicht an Bord genommen. Damit bleibt die Belastung deutscher Institute insgesamt hoch“, so Schackmann-Fallis.

Der erstmalige CRR-Anwendungstermin ist mit dem 1. Januar 2025 zwei Jahre später als vom Baseler Ausschuss vorgegeben. „Die Europäische Kommission gibt den anstehenden politischen Verhandlungen zwischen Rat und Europäischem Parlament damit den notwendigen Raum. Nach diesem Startschuss liegt der Ball für eine europataugliche Umsetzung nun bei den EU-Gesetzgebern“, so Schackmann-Fallis abschließend.

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