DSGV begrüßt Verabschiedung der Ladesäulenverordnung im Bundesrat
DSGV-Vorstandsmitglied Karl-Peter Schackmann-Fallis: „Gesamte Bundesregierung sollte für Verbraucherinteressen eintreten“
18.09.2021 - Pressemitteilung Nr. 35
Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Weg frei gemacht für die Akzeptanz von Kredit- und Debitkarten an allen E-Ladesäulen ab 2023. Damit wurde der Grundstein gelegt für eine breite Akzeptanz der Elektromobilität in Deutschland. Grundlage dafür war eine von der Bundesregierung vorgelegte Rechtsverordnung.
„Die breite Akzeptanz der Elektromobilität wird nur gelingen, wenn Verbraucher an der E-Ladesäule so einfach und sicher bezahlen können, wie sie es aus ihrem sonstigen Alltag gewohnt sind. Nach einer repräsentativen Umfrage von infas quo wollen fast 80 % der befragten interessierten E-Auto-Nutzer, dass ein Einsatz von girocards und Kreditkarten, auch im Smartphone, an Ladesäulen möglich ist“, sagte Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV). Der Einsatz von Girocards und Kreditkarten in Smartphone, etwa bei ApplePay, sowie eine hochmoderne Kontaktlostechnologie seien bei der Kartenzahlung bereits Standard. „Wer von ec-Karten und veralteter Technologie spricht, hat die Entwicklung der letzten Jahre offensichtlich nicht ausreichend verfolgt.“
Es sei nicht nachvollziehbar, so Schackmann-Fallis, dass sich Teile der Bundesregierung im Nachhinein gegen die eigene Rechtsverordnung stellen und die Entscheidung des Bundesrats öffentlich kritisieren. Eine breite Durchsetzung der Elektromobilität in Deutschland sei nur möglich, wenn sich die Bundesregierung geschlossen zu diesem Ziel bekenne und dabei die Verbraucherinteressen in den Mittelpunkt stelle. Ein diskriminierungsfreier Zugang zu grundlegenden Infrastrukturen werden auch in Brüssel mit Aufmerksamkeit verfolgt.
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