DSGV zum Sustainable Finance-Paket der Europäischen Kommission: Regelungen praxistauglich, nachvollziehbar und mittelstandsfreundlich ausgestalten!

21.04.2021 - Pressemitteilung Nr. 14

Die Europäische Kommission hat heute ein Paket mit mehreren lang erwarteten Legislativakten vorgelegt, die dazu beitragen sollen, Europas Wirtschaft grüner, nachhaltiger und fairer zu machen.

Mit dem Legislativvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive - CSRD) werden die bereits bestehenden Berichtspflichten der Non Financial Reporting Directive (NFRD) präzisiert und weiterentwickelt. Die EU-Kommission will die Qualität und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte erhöhen. Mit dem Legislativvorschlag der EU-Kommission zur Corporate Sustainability Reporting Directive werden deutlich mehr Sparkassen berichtspflichtig.

„Bei der Ausweitung des Kreises der Berichtspflichtigen sollte der Proportionalitätsgedanke im Auge behalten werden. Der Legislativvorschlag bedeutet erheblichen Mehraufwand für die Sparkassen, auch weil die Umsetzungsfristen kurz bemessen sind und die durch die Kommission geplanten Zeiträume zwischen Veröffentlichung der Standards und der Erstanwendung zusätzlich sehr kurz sind. Insgesamt sollte ein angemessenes Gleichgewicht zwischen der gewünschten Transparenz und den Regulierungskosten für die Sparkassen gewährleistet bleiben“, so DSGV-Präsident Helmut Schleweis.

Zum Paket gehört ebenfalls der lang erwartete Delegierten Rechtsakt der die ökologischen Umweltziele „Klimaschutz“ und „Anpassung an den Klimawandel“ der EU-Taxonomie detailliert spezifiziert. Zu erwarten ist, dass die Taxonomie in den kommenden Monaten noch komplexer wird, da noch in diesem Jahr die weiteren vier ökologischen Umweltziele konkretisiert werden sollen. Darüber hinaus gerät - zu Recht - auch die soziale Nachhaltigkeit und deren Messung in den Fokus. Die Sparkassen setzen sich dafür ein, hier einen breiten Ansatz zu wählen und auch durch soziale Nachhaltigkeit intendierte Geschäftsmodelle im Rahmen der sozialen Taxonomie zu berücksichtigen.

„Es darf keine Definitionen von sozialer Nachhaltigkeit und keine Messsysteme sozialer Taxonomie geben, die ihre wichtigsten Akteure nicht mitberücksichtigen. Wir wünschen uns, dass die Taxonomie und die technischen Kriterien praxistauglich, nachvollziehbar und mittelstandsfreundlich ausgestaltet werden. Es muss darum gehen, Anreize für Verbesserungen zu setzen statt Bürokratie zu schaffen, die nachhaltiges Verhalten eher als Last empfinden lassen. Der heute veröffentlichte Vorschlag der Kommission ist allerdings sehr komplex und erfüllt diese Anforderungen nicht“, so DSGV-Präsident Helmut Schleweis.  

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