PSD2-Schnittstelle der Sparkassen erfüllt als erste die Anforderungen der BaFin

29. Dezember 2020 - Pressemitteilung Nr. 68

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe am 28. Dezember 2020 die Ausnahmegenehmigung vom Notfallmechanismus erteilt. Über diese Schnittstelle können durch den Kunden legitimierte Dienstleister auf Grundlage der europäischen Zahlungsdiensterichtlinie auf Kontoinformationen zugreifen und Zahlungen auslösen. Der Erteilung vorausgegangen war eine mehrmonatige Marktbewährungsphase, innerhalb der die PSD2-Schnittstelle der Sparkassen frühzeitig nachweisen konnte, dass sie den Anforderungen der BaFin standhält. Zugriffe auf die Zahlungskonten von Sparkassenkunden dürfen damit künftig nur noch über diese rechtlich regulierte Schnittstelle erfolgen. 

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßt die Erteilung der Ausnahmegenehmigung: „Wenn Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste unsere PSD2-Schnittstelle konsequent nutzen, profitieren alle Kunden von maximaler Transparenz und Datensicherheit“, sagt Dr. Joachim Schmalzl, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV. „Unsere Kunden haben jederzeit die Kontrolle über die Zugriffe und können diese nicht nur in ihrem Online-Banking einsehen, sondern auch verwalten“, so Schmalzl weiter. Die Sparkassen-Finanzgruppe unterstreicht damit ihren aktiven Einsatz für eine kundenfreundliche Multi-Banking-Strategie. Schmalzl: „Im Sinne aller Bankkunden in Deutschland hoffen wir, dass der Wettbewerb nun nachzieht“. Zugriff auf Kontodaten erhalten nur Drittdienste, die von der BaFin oder ihrer jeweiligen nationalen Aufsicht lizenziert und von unabhängigen Stellen zertifiziert wurden. 

Neben der BaFin bestätigen auch Drittdienste die hohe Performance und umfassende Funktionalität der PSD2-Schnittstelle der Sparkassen: „Die Umstellung von der bisherigen FinTS- auf die PSD2-Schnittstelle der Sparkassen-Finanzgruppe verlief in Summe reibungslos. Erfolgsfaktoren waren der enge Austausch zwischen den Beteiligten und eine chargenweise Einführung auf Basis einer stabilen Technik“, sagt Dr. Florian Haagen, Geschäftsführer des FinTechs finAPI, dass in Zusammenarbeit mit der DATEV die Anbindung an die PSD2-Schnittstellen der Sparkassen bereits intensiv nutzt. Die Schnittstelle steht seit mehr als einem Jahr zur Verfügung. Um Drittanbietern und deren Zugriffen im Auftrag unserer Kunden einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen, werden die Sparkassen freiwillig eine 3-monatige Übergangsfrist bis zum März 2021 gewähren. 

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