Dr. Schackmann-Fallis zu den Plänen der EU Kommission zur Kapitalmarktunion: „Viele gute Ansätze“

24.09.2020 - Pressemitteilung Nr. 50

„Viele gute Ansätze“ sieht Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), in den Vorschlägen der EU-Kommission zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion.
Die EU-Behörde hat heute in Brüssel einen Aktionsplan zur Kapitalmarktunion vorgelegt, der jetzt mit dem Rat und dem EU-Parlament diskutiert werden soll.

„Wir begrüßen, dass die EU-Kommission die Bedeutung des Bankkredits und der Hausbankbeziehung für die Stärke und Stabilität der Wirtschaft besonders betont. Lokale Retailbanken wie die deutschen Sparkassen haben die Wichtigkeit des Bankkredites, gerade während der Corona-Krise, wieder einmal unter Beweis gestellt. Er ist und bleibt für die Wirtschaft das mit Abstand wichtigste Finanzierungsinstrument“, so Schackmann-Fallis. „Es ist ein richtiges Signal, dass die EU-Kommission das anerkennt und die Kapitalmarktunion nicht in Konkurrenz zu den Hausbanken entwickeln will, sondern ergänzend dazu.“

Ebenfalls begrüßt der DSGV die Entscheidung der Kommission, sich ein umfassendes Bild über die provisionsbasierte Beratung zu verschaffen. Die EU-Kommission folgt damit nicht dem Ruf nach vorschnellen Maßnahmen in diesem Punkt. Die Provisionsberatung ist unverzichtbarer Bestandteil der Wertpapierkultur in Deutschland, denn sie sichert den Zugang aller Bevölkerungsschichten zu qualifizierter Wertpapierberatung. Das ist gerade in Zeiten von Niedrigzinsen von immenser Bedeutung.

Äußerst positiv ist aus Sicht des DSGV, dass die EU-Kommission das Problem der Informations­überflutung für solche Privatanleger, die in Wertpapiergeschäften erfahren sind, erkannt hat und hier Abhilfe schaffen will.

Die EU-Kommission kündigt in ihrem Aktionsplan auch an, die Strukturen und Befugnisse der europäischen Aufsichtsbehörden überprüfen zu wollen. „Auch als Folge der globalen Finanzkrise ist die Kooperation zwischen europäischen und nationalen Behörden heute sehr intensiv und hat in der Corona-Krise flexible aufsichtliche Antworten ermöglicht. Damit konnte die Gefahr einer neuen Finanzkrise deutlich abgemildert werden“, so Schackmann-Fallis. „Der EU-Gesetzgeber sollte sich von diesen positiven Beispielen leiten lassen und die Aufsichtskooperation weiter verbessern. Eine simple Verlagerung von nationalen Kompetenzen auf die EU-Ebene dagegen würde die Aufsicht keineswegs besser machen, sondern sie im Gegenteil durch eine übermäßige Distanz verschlechtern.“ 

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