Schackmann-Fallis: „Schnelle Überarbeitung der CRR unterstreicht Handlungsfähigkeit der EU-Gesetzgeber“

19.06.2020 - Pressemitteilung Nr. 38

„Die EU-Gesetzgeber haben mit der zügigen Verabschiedung wichtiger Anpassungen der Bankenregulierung in nicht einmal zwei Monaten eindrucksvoll ihre Handlungsfähigkeit bewiesen“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), anlässlich des sogenannten CRR Quick Fixes, der gestern Abend im Plenum des EU-Parlaments verabschiedet wurde. „Dies ist auch ein Erfolg der deutschen Verhandler in Rat und Parlament“. 

Als CRR Quick Fix wird die jetzt abgeschlossene Überarbeitung der Kapitaladäquanz-verordnung bezeichnet. Bei dieser Verordnung geht es im Wesentlichen um Vorgaben zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten. Sie ist ein wichtiger Teil der Bankenregulierung, die das Gesetzgebungsverfahren in Rekordzeit durchlaufen hat.

Positiv hebt der DSGV hervor, dass hier sehr zielgerichtete Maßnahmen zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie verabschiedet wurden. Zudem begrüßt der DSGV, dass der erweiterte Anwendungsbereich für den KMU-Unterstützungsfaktor vorgezogen wurde. Schackmann-Fallis: „Das ist ein wichtiger Schritt für den Mittelstand.
Die reduzierte Eigenkapitalunterlegung für Mittelstandskredite wird jetzt dauerhaft festgeschrieben und früher als ursprünglich geplant sogar noch etwas ausgeweitet.
Die Kreditvergabemöglichkeiten für den Mittelstand werden dadurch weiter unterstützt.“ Der KMU-Unterstützungsfaktor sorgt dafür, dass Kredite an den Mittelstand nur mit rund drei Viertel des sonst vorgesehenen Eigenkapitals unterlegt werden müssen.

In den nächsten Phasen der Krise müssen die Auswirkungen auf den Bankensektor jedoch aus Sicht des DSGV weiter eng verfolgt werden, um falls erforderlich nochmals schnell gegensteuern zu können. „Sparkassen benötigen derzeit und auch noch während der Phase der wirtschaftlichen Erholung alle Ressourcen, um sich auf ihre Kunden zu konzentrieren. Dabei gilt es, die heute erreichten Entlastungen nicht morgen zunichte zu machen - wie beispielsweise durch die Einführung neuer Meldeanforderungen im Zuge der am 2. Juni 2020 veröffentlichten Covid-19-Leitlinien der EBA zum Meldewesen. Solche Belastungen müssen dringend vermieden werden“, so Dr. Schackmann-Fallis. Zudem rief er die EU-Kommission dazu auf, die anstehende EU-Umsetzung des finalen Basel III-Pakets mit Blick auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Prüfstand zu stellen. 

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