Noch bis 29. Mai: Kostenlose Corona-Rechtsberatungs-Hotline der öffentlichen Versicherer

22.05.2020 - Pressemitteilung Nr. 32

Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland lassen viele Menschen nach kompetentem juristischen Rat suchen. Um ihnen unmittelbar eine kostenlose, qualifizierte Erstberatung durch einen Rechtsanwalt anbieten zu können, hat die ÖRAG, der gemeinsame Partner für Rechtsschutzversicherungen der Gruppe öffentlicher Versicherer und der Sparkassen-Finanzgruppe, eine kostenlose Corona-Rechtsberatungs-Hotline geschaltet. Das Angebot gilt noch bis Freitag, 29. Mai 2020, und steht allen Menschen in Deutschland offen – ganz gleich, ob sie Kunde einer Sparkasse oder eines öffentlichen Versicherers sind oder nicht.

Anwälte aus über 250 Kanzleien aus dem Netzwerk der ÖRAG-Tochter D.R.S. Deutsche Rechtsanwalts Service haben sich bereit erklärt, insgesamt zwei Wochen lang kostenlos für Verbraucherfragen rund um Corona zur Verfügung zu stehen. Die Hotline ist jeweils montags bis freitags zwischen 9 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 0211 / 9598 1111 zu erreichen. Von dort werden Anrufer zu einer Anwaltskanzlei in ihrer Region weitergeleitet und können ihre Anliegen klären: Wie verhält man sich juristisch geschickt, wenn’s als Ersatz für ausgefallene Pauschalreisen Gutscheine statt Geld geben soll oder wenn im Job Home-Office oder Kurzarbeit anstehen? Die Anrufenden gehen durch die Beratung keinerlei Verpflichtungen ein. Kosten entstehen nur, falls Unterlagen geprüft werden müssen oder dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Rechtsberatung ein Mandat erteilt wird.  

Die ÖRAG koordiniert schon heute telefonische Rechtsberatung für die rund zwei Millionen Kunden, die über ihre Sparkasse oder einen öffentlichen Versicherer eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. In den beiden letzten Maiwochen erweitert sie ihr Angebot vorübergehend kostenlos für alle Menschen in Deutschland – auch jene ohne Rechtsschutzversicherung.

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