DSGV begrüßt alle Maßnahmen, die Kreditinstituten die Arbeit erleichtern

28.04.2020 - Pressemitteilung Nr. 28

„Wir begrüßen alle Maßnahmen, die Kreditinstituten in der aktuellen Situation die Arbeit erleichtern“, so Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), anlässlich der heute von der EU-Kommission vorgestellten Kommunikation und des Legislativvorschlags zur Kapitaladäquanzverordnung (CRR). Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen kommen vor allem großen Instituten zugute. „Wenn für lokal verankerte Institute wie Sparkassen zusätzliche Belastungen verschoben oder auch konkrete Erleichterungen vorgezogen würden, wäre das in der jetzigen Situation sehr hilfreich. Sparkassen kümmern sich derzeit mit voller Energie um ihre Kunden und stellen das Kreditangebot sicher“, so Schackmann-Fallis. „Das Vorziehen der Erweiterung des Kapitalunterstützungsfaktors für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist hierfür ein gutes Signal.“

Nach Ansicht des DSGV sollten die Teile der CRR II/CRD V, die ab Dezember 2020 in Kraft treten sollen und erhebliche Umsetzungsbemühungen erfordern, verschoben werden. Dies betrifft insbesondere die Überarbeitung der Großkreditregelungen oder die Konsolidierungsvorschriften. Je nachdem, wie sich die Krise in den nächsten Wochen weiterentwickelt, könnte gar eine Verschiebung um ein Jahr gerechtfertigt sein. Mit Blick auf die bevorstehende Umsetzung des finalen Basel III-Pakets müssen vor dem Hintergrund der aktuellen Krise zudem die Auswirkungen noch sorgfältiger analysiert werden, damit die Institute ihr Eigenkapital bestmöglich zur Finanzierung der Realwirtschaft einsetzen können.

Die 377 Sparkassen in Deutschland haben im März 17 Mrd. Euro an neuen Krediten an Firmen-, Gewerbe- und Privatkunden ausgereicht, das sind 22,3 Prozent mehr als im März 2019. Rund die Hälfte aller KfW-Förderprogramme werden von den Sparkassen an ihre Kunden ausgegeben. Die Kundenberatung läuft in allen Sparkassen derzeit auf Hochtouren.

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