Corona-Krise: Aussetzung von Kreditzahlungen möglich

Sparkassen setzen Beschlussfassung des Bundestags per sofort um

25. März 2020 - Pressemitteilung

Die Auswirkungen der aktuellen Corona-Krise werden dazu führen, dass die Rückzahlung von Darlehen oder die regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht oder nur noch eingeschränkt geleistet werden können. Der Deutsche Bundestag hat vor diesem Hintergrund am 25. März 2020 beschlossen, dass bei vor dem 15. März 2020 abgeschlossenen Verbraucherdarlehensverträgen Zins- und Tilgungsleistungen für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Dies gilt, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats am nächsten Freitag und soll am 1. April 2020 in Kraft treten.

Die deutschen Sparkassen werden bereits ab dem 26. März 2020 derartige Aussetzungen von Zins- und Tilgungsleistungen bei Verbraucherkrediten ermöglichen. Damit betroffene Kunden in Zeiten des Abstandsgebots dazu nicht in die Sparkassenfilialen kommen müssen, wird ab morgen, dem 26. März 2020, den Sparkassenkunden ein einfacher Online-Weg angeboten, um eine solche Zins- und Tilgungsaussetzung schnell und unbürokratisch umzusetzen. Selbstverständlich sind auch telefonische Beratungen durch die Kundenberater der Sparkassen möglich.  

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