DSGV: Unterschiedliche Rechtspositionen zur Zinsberechnung von Prämiensparverträgen müssen gerichtlich überprüft werden
Berlin, den 06. März 2020 - Pressemitteilung Nr. 13
Zum Bericht der Bild-Zeitung vom heutigen Tag, dass die Sparkassen ihren Kunden Zinsen von Prämiensparverträgen falsch berechnet haben sollen, stellt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) fest:
Bei der Frage der Zinsberechnung von Prämiensparverträgen gibt es zwischen Verbraucherschützern und einzelnen Kreditinstituten unterschiedliche Rechtspositionen. Die unterschiedlichen Positionen werden zur Zeit einer gerichtlichen Prüfung unterzogen. Erst nach einem Urteil wird es eine Entscheidung darüber geben, welche Position rechtmäßig ist. Die betroffenen Institute gehen daher zu Recht davon aus, die Zinsen in den fraglichen Prämiensparverträgen korrekt berechnet zu haben.
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