DSGV und Santander einigen sich im Farbmarkenstreit

11. Dezember 2019 - Pressemitteilung Nr. 43

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV), die Santander Consumer Bank und ihre spanische Muttergesellschaft Banco Santander haben sich darauf geeinigt, ihren Streit über die Verwendung der Farbe Rot durch Santander in Deutschland einvernehmlich beizulegen. Der Rechtsstreit war seit 2009 vor den Gerichten in Deutschland anhängig. Hintergrund ist die Verwendung eines mit dem Sparkassen-Rot nahezu identischen Farbtons durch Santander.

Die nunmehr erzielte Einigung sieht eine Reduzierung des Roteinsatzes von Santander gegenüber der Ausgangslage von 2009 vor. Dies betrifft insbesondere das Erscheinungsbild der Filialen und der Werbung in Deutschland. Viele der vereinbarten Änderungen sind bereits von Santander umgesetzt worden. Die Verringerung des Roteinsatzes ermöglicht es dem DSGV, Nutzungen der Farbe Rot im Außenauftritt von Santander in diesem Umfang zu akzeptieren. Von der Einigung unberührt bleibt der internationale Auftritt von Santander.

„Wenn’s um Geld geht, verbinden die Menschen in Deutschland die Farbe Rot mit den Sparkassen. Die Einigung über die Reduzierung der Rotnutzung durch Santander ist daher zum Schutz des Sparkassen-Rot sehr wichtig. Hierdurch stellen wir sicher, dass unsere Farbe den Verbrauchern auch weiterhin als ein bewährtes Erkennungszeichen der Sparkassen Orientierung im Markt gibt“, so Helmut Schleweis, Präsident des DSGV.

Das Sparkassen-Rot, der Farbton „Rot (HKS 13)“, ist für den DSGV als abstrakte Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt. Dies hat 2016 auch der Bundesgerichtshof als höchstes deutsches Zivilgericht bestätigt.

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