„Sparerinnen und Sparer mit neuen Vorschlägen zu europäischer Einlagensicherung nicht weiter verunsichern“

6. November 2019 - Gemeinsame Pressemitteilung - DSGV/BVR

Als eine „Daueraufgabe“ bezeichnen die Präsidenten des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), Helmut Schleweis, und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Marija Kolak, die Weiterentwicklung des europäischen Finanzmarktes. „Es ist daher nachvollziehbar, Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen eines sich entwickelnden EU-Kapitalmarktes zu diskutieren. Gerade in Zeiten, in denen Europa viele negative Signale an die Sparerinnen und Sparer sendet, ist es wichtig, die Menschen mitzunehmen und um Akzeptanz zu werben. Die Sicherheit der Sparguthaben ist keine Verhandlungsmasse. Schon deswegen muss der Eindruck vermieden werden, dass gemeinsame Lösungen schnell erreichbar seien“, so die Präsidenten heute übereinstimmend in Berlin zu jüngsten Vorschlägen eines europäischen Einlagensicherungsfonds von Bundesfinanzminister Olaf Scholz.  

Entscheidend sei bei den Vorschlägen zudem, die Menschen nicht weiter zu verunsichern. „Die Sparerinnen und Sparer sind in ganz Europa durch die seit Jahren andauernde Niedrigzinsphase stark belastet. Zusätzliche Diskussionen über die Schaffung eines europäischen Einlagensicherungsfonds müssen weiterhin mit Bedacht und unter Berücksichtigung der notwendigen Vorbedingungen geführt werden“, so DSGV-Präsident Schleweis. Zudem sei die mit den jüngsten Vorschlägen verbundene Machtfülle beim europäischen Abwicklungsgremium (SRB) in Brüssel mit Blick auf Less Significant Institutions (LSI) nicht gerechtfertigt. Die Gefahr bleibe, dass die Vorschläge nur ein Zwischenschritt zu einer Vollvergemeinschaftung der Sicherungsmittel sind. 

„Vorschläge zur Weiterentwicklung einer europäischen Einlagensicherung müssen außerdem zwingend die unterschiedlichen Sicherungsmechanismen in Europa berücksichtigen“, so BVR-Präsidentin Marija Kolak. Es sei bislang immer Konsens gewesen, die besonderen Mechanismen der präventiv wirkenden Institutssicherungssysteme, die wesentliche Beiträge zur Stabilität des Bankensystems leisten, gesondert zu betrachten. „Davon darf keinesfalls abgerückt werden“, so Kolak. 

Beide Präsidenten betonen zudem, dass der Abbau von Risiken in den Bankbilanzen sowie das Vorantreiben europaweit einheitlicher Mechanismen für die Insolvenz und Abwicklung von Banken Vorrang vor dem Aufbau einer weiteren Vertiefung der Bankenunion haben müssten. Zu begrüßen sei der neue Blick darauf, dass im Steuerrecht ein wesentlicher Faktor für Wettbewerbsverzerrungen im Finanzsektor liegt. Ein bedeutsamer Schritt zur Harmonisierung könnte in Deutschland mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Bankenabgabe gemacht werden.

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