Schackmann-Fallis: „Regionalinstitute stärken Wirtschaft und Gesellschaft vor Ort, brauchen aber bessere Rahmenbedingungen“

06.06.2017 – Pressemitteilung 25/2017

Als „zu wenig differenziert und zu bürokratisch“ bezeichnete Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), auf einer gemeinsamen Tagung des DSGV mit der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) heute in Brüssel die EU-Bankenregulierung. Regionale Kreditinstitute leisteten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wirtschaft und Gesellschaft in Europa. Daher müssten ihre Strukturen bei der Regulierung auch besser berücksichtigt werden. 

Laut Dr. Schackmann-Fallis spielten regionale Kreditinstitute aufgrund ihres engmaschigen Filialnetzes eine wichtige Vermittlerrolle bei der Umsetzung von EU-Programmen. So wurden 2016 in Deutschland insgesamt 5.216 Darlehen aus dem über COSME geförderten ERP-Gründerkredit StartGeld der KfW vergeben. „In 55 % der Fälle erfolgte dies über eine Sparkasse“, so Dr. Schackmann-Fallis. 

Er forderte daher, die Bankenregulierung angemessener auf die Vielfalt der Geschäftsmodelle und Strukturen im europäischen Bankensektor auszurichten. Die USA seien dabei ein interessantes Beispiel. Zum einen gibt es dort eine höhere Bankendichte als in der EU. Auf 326 Mio. US-Bürger kommen etwa 12.000 Banken und Kreditgenossenschaften unterschiedlicher Größe und Geschäftsphilosophie. 
In der EU kommen auf 340 Mio. Einwohner hingegen rund 5.500 Kreditinstitute. Die Kritik, der EU-Bankenmarkt sei „overbanked“, ist daher nicht nachvollziehbar. Zum anderen beweise die USA mit ihrem zweigleisigen Regulierungsansatz, dass eine grundlegend unterschiedliche Behandlung von international tätigen Großbanken und regional ausgerichteten Retailbanken mit Bilanzsummen bis 250 Mrd. US-Dollar möglich sei.

Laut Dr. Schackmann-Fallis müsse man auch in der EU zu einer deutlich besseren Abstufung bei der Regulierung anhand des Risikogehalts, der Größe und des Geschäftsmodells kommen. Der DSGV schlägt daher eine Small and Simple Banking Box vor. Die Trennlinie sollte zwischen global und anderweitig systemrelevanten Instituten auf der einen Seite und allen übrigen Geldhäusern auf der anderen Seite verlaufen. Diese Abgrenzung ist bei der Aufsicht etabliert und für alle Seiten nachvollziehbar. Es ist bewusst keine reine Größenabgrenzung, sondern orientiert sich zusätzlich am Risikoprofil und am Geschäftsmodell. Kreditinstitute unterhalb dieser Grenze sollten keine Regeln mehr anwenden müssen, die für große, international tätige Banken entworfen wurden. Sie sollten längere Berichtsintervalle haben und weniger Daten liefern müssen, keinen Offenlegungspflichten unterliegen und keine Sanierungs- und Abwicklungspläne erstellen müssen. 

Schackmann-Fallis: „Wir wünschen uns, dass der Gesetzgeber so zügig wie möglich tätig wird. Denn die Belastungen, die durch unproportionale Regulierung in den Kreditinstituten entstehen, sind beträchtlich.“

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