Fahrenschon: „Wettbewerbsstärke Europas ausbauen“
„EU-Strukturfonds besser für Reformanreize nutzen“
31.05.2017 – Pressemitteilung 23/2017
Ein „wettbewerbsstarkes Europa auf Grundlage von Eigenverantwortung und Sozialer Marktwirtschaft“ muss nach Ansicht von Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), die Zielsetzung sein, wenn über die Weiter-entwicklung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion diskutiert wird. Die EU-Kommission hat dazu heute ein Reflexionspapier vorgelegt und bilaterale Gespräche zwischen Deutschland und Frankreich drehen sich um dieses Thema.
Nach Ansicht des DSGV liegt der Schlüssel für die wirtschaftliche Kraft Europas in einer Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit vor Ort und leistungsfähiger regionaler Kreisläufe in ganz Europa, die dynamisch und nachhaltig die Weiterentwicklung des Binnenmarktes vorantreiben sowie in einer intensiveren wirtschaftspolitischen Kooperation der Mitgliedstaaten. Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und größere Wettbewerbsfähigkeit seien wirtschafts- und sozialpolitische Strukturreformen etwa in den Bereichen Arbeitsmarkt, Rentenversicherung, Bildung, und zwar in erster Linie in Eigenverantwortung des jeweiligen Mitgliedstaates.
Fahrenschon plädierte dafür, die EU-Strukturfonds gezielter darauf auszurichten, die wirtschaftspolitische Koordinierung zu stärken. Empfehlungen an die Mitgliedstaaten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, nachhaltiges Wachstum zu fördern und strukturelle Schwächen abzubauen, sollten durch Anreize aus EU-Strukturfonds untermauert werden. „Solche neu ausgerichteten EU-Strukturfonds sind Hilfe zur Selbsthilfe und europäische Solidarität der besten Art.“
Neue und die europäische Einigung überfordernde Umverteilungsmechanismen stärken dagegen nicht Europa. Fahrenschon sprach sich zudem dafür aus, die Vielfalt im europäischen Bankenmarkt stärker zu beachten. Die Regulierung müsse im Sinne einer Small and Simple Banking Box besser ausdifferenziert werden. Von einer Vergemeinschaftung der Einlagensicherungssysteme in der EU sollte Abstand genommen werden. Die Abwicklungs- und Einlagensicherungsrichtlinie müssten zunächst in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt und angewendet werden. Darüber hinausgehende und neue Diskussionen über ein europäisches Einlagensicherungssystem widersprechen der Eigenverantwortung und wirken kontraproduktiv, da sie das Vertrauen in das Banksystem erheblich belasten.
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