Fahrenschon: „Zwangsvergemeinschaftete EU-Einlagensicherung wäre Einladung zum Trittbrettfahren“

05.10.2017 – Pressemitteilung 42/2017

Als „Einladung zum Trittbrettfahren“ bezeichnet Georg Fahrenschon, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), den jüngsten Vorschlag der EU-Kommission zu einer schrittweise zwangsvergemeinschafteten Einlagensicherung in der Euro-Zone. Fahrenschon: „Das Konzept einer zwanghaften europaweiten zentralisierten Einlagensicherung ist grundfalsch falsch.“ Dies würde im Krisenfall Ansteckungsgefahren erhöhen und damit die Stabilität des europäischen Finanzmarkts vermindern.

„Die EU-Kommission nimmt mit ihren Vorschlägen in Kauf, dass europaweit Risiko und Haftung auseinandergerissen werden. Ordnungspolitisch ist das ein völlig falsches Signal“, so Fahrenschon.

Die bestehende, national zu verantwortende Einlagensicherung ist nach Ansicht des DSGV so, wie sie jetzt gesetzlich geregelt ist, stabil und ausgewogen – mit einheitlich hohen Vorgaben für alle Sicherungssysteme, die in Eigenverantwortung erfüllt werden müssen. Damit gibt es den gleichen Rechtsanspruch für alle Sparer in der ganzen EU. Fahrenschon: „Die EU-Kommission sollte sich darauf konzentrieren, dass bereits beschlossene Vorgaben wirklich einheitlich umgesetzt werden.“

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