
Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ist das Dach der Sparkassen-Finanzgruppe. Als Spitzenverband vereint er rund 340 Sparkassen, sechs Landesbankkonzerne, die DekaBank, öffentliche Versicherer, Leasing- und Factoringgesellschaften sowie weitere Verbundpartner. Diese starke Gemeinschaft braucht klare Strukturen, Gremien und Entscheidungswege – für gute, abgestimmte Lösungen im Sinne der Gruppe.
Der DSGV wird durch folgende zentrale Organe geleitet:
· Mitgliederversammlung: Das höchste Organ des Verbandes – vertreten sind hier u.a. die ordentlichen und außerordentlichen Mitglieder und die kommunalen Spitzenverbänden. Sie beschließt u.a. über die Satzung, der Jahresrechnung und die Mitgliedsbeiträge.
· Der Gesamtvorstand ist für alle Angelegenheiten des Verbandes zuständig, soweit sie nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften oder durch die Satzung anderen Organen zugewiesen sind. Der Gesamtvorstand bestimmt u.a. so die Linien der Verbandspolitik und entscheidet über Festlegung und Umsetzung der Geschäftsstrategie.
· Vorstand (im Sinne des § 26 BGB): Führt die laufenden Geschäfte. Er setzt sich aus dem Präsidenten, der geschäftsführenden Vorständin sowie dem weiteren Vorstandsmitglied zusammen.
Die politische und fachliche Arbeit des DSGV wird unterstützt und begleitet durch satzungsmäßig vorgesehene Ausschüsse, u.a. dem Präsidialausschuss.