
Doch sie helfen den kommunalen Haushalten nicht, gefährden aber die Fähigkeit der Sparkassen für Zukunftsinvestitionen – und damit auch ihre zentrale Rolle für die Zukunftsgestaltung für Mittelstand und die Bürgerschaft vor Ort.
Finanznot gefährdet kommunale Aufgabenwahrnehmung
Die Kommunen in Deutschland haben 2024 mit rund 25 Milliarden Euro das höchste Defizit der bundesdeutschen Geschichte verbucht. Im laufenden Jahr droht ein noch höheres Defizit. Das führt zu steigenden Verschuldungen, Unterlassen wichtiger Zukunftsinvestitionen und zu chronisch unausgeglichenen laufenden Haushalten in den Kommunen.
Eine Finanzausstattung, die die Leistungskraft und Aufgabenwahrnehmung der Kommunen nachhaltig sichert, muss politische Priorität haben. Die deutschen Kommunen fordern seit Jahren gegenüber Bund und Ländern eine angemessene Finanzausstattung ein. Neben einer Soforthilfe ist vor allem eine Gesetzgebung entscheidend, die den Kommunen für neue Aufgaben auch die dafür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung stellt.
Ausschüttungsdebatte lenkt vom eigentlichen Thema ab und hilft nicht
Statt an der eigentlichen Aufgabe einer dauerhaft angemessenen Finanzausstattung im staatlichen Gefüge von Bund, Ländern und Kommunen zu arbeiten, werden immer wieder Scheinlösungen diskutiert. Eine dieser Scheinlösungen ist die Forderung, Sparkassen sollten durch ein „systematisches Ausschüttungsszenario“ kommunale Träger stärken. Solche Forderungen klingen nur dann verlockend, wenn man wichtige Fakten außer Acht lässt:
- Ausschüttungen von Sparkassen helfen der Finanznot der Kommunen nicht spürbar.
- Höhere Ausschüttungen würden die Fähigkeit der Sparkassen für Zukunftsinvestitionen schwächen.
- Sparkassen können für Kommunen deutlich wirksameren Nutzen als reine Finanzausschüttungen erbringen.
Zukunftsinvestitionen brauchen ausreichendes Eigenkapital
Kommunale Sparkassen müssen als Anstalten öffentlichen Rechts ihr Eigenkapital im harten Marktwettbewerb selbst erarbeiten. Sie können – anders als private Banken von ihren privaten Eigentümern – von ihren kommunalen Trägern keine Eigenkapitalzuführungen erwarten. Deshalb müssen Sparkassen mit besonderer kaufmännischer Vorsicht planen und auch über gesetzgeberische Anforderungen hinaus ausreichend Eigenkapital für eine zur Zunftssicherung bilden.
Nur aus eigener Kraft leistungsfähige Sparkassen können auf lange Sicht benötigte Kreditvergabe zur ambitionierten Zukunftsgestaltung sicherstellen, regionale Investitionen begleiten und der Wirtschaft vor Ort verlässlich zur Seite stehen. Davon hängen in hohem Maße die mittelständischen und dezentralen Strukturen ab, die Deutschlands Stärke darstellen. Gerade in einer Zeit großer Herausforderungen – von Digitalisierung über Energiewende bis hin zur Transformation des Mittelstands – ist die Sparkasse als Finanzpartner entscheidend. Sparkassen haben deshalb die Aufgabe, im Interesse dieser Strukturen sehr langfristig zu denken und zu planen. Ein solches Verständnis von ökonomischer Nachhaltigkeit erfordert die Sicherung von Kapital für die Zukunft – und nicht dessen Verbrauch für laufende Zwecke. Die wirtschaftliche Substanz darf nicht zulasten späterer Generationen verbraucht werden.
Sparkassen mit öffentlichem Auftrag sind kein Renditeobjekt
Private Investoren stellen Kapital mit dem Zweck zur Verfügung, daraus eine möglichst hohe Rendite zu erzielen. Die Gründungsmotivation und der Auftrag der Sparkassen folgen aber ganz anderen Motiven: Sie sollen eine flächendeckende, sichere und verlässliche Versorgung mit Finanzdienstleistungen sicherstellen – insbesondere für Mittelstand und die breite Bevölkerung. Dabei sollen sie möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern wirtschaftliche und damit soziale Teilhabe ermöglichen. Ihr Zweck ist es nicht, Gewinne für ihre Träger zu erwirtschaften. Sie sind keine Finanzbeteiligungen mit Renditeversprechen.
Die Forderung, Sparkassen müssten höhere Ausschüttungen leisten, verkennt diese Rolle grundlegend. Denn ein Druck zur Gewinnmaximierung stünde im Widerspruch zu ihrem öffentlichen Auftrag. Die Forderung berücksichtigt auch nicht, dass das Eigenkapital der Sparkassen im Kern nicht aus kommunalen Einzahlungen, sondern aus der eigenen wirtschaftlichen Leistung am Markt erwirtschaftet worden ist.
Dem Moral Hazard vorbeugen
Die kommunalen Träger selbst haben ein fundamentales und existenzielles Interesse an möglichst leistungs- und eigenkapitalstarken Sparkassen. Zu keinem Zeitpunkt wollen und sollen sie mit Haftungsverpflichtungen für ihre Sparkassen konfrontiert werden. Das ist nur dann möglich, wenn alle Sparkassen im Rahmen der Sparkassen-Finanzgruppe füreinander einstehen. Das gemeinsame Institutssicherungssystem verhindert Insolvenzen und sichert so den Bestand des Finanzpartners für die Kommune.
Dazu müssen sich jede Sparkasse und die jeweils hinter ihr stehenden kommunalen Träger darauf verlassen können, dass jede Sparkasse alle nur denkbaren Anstrengungen unternimmt, um die ökonomische Basis aus eigener Kraft zu sichern und zu verbessern. Ein solidarisches Haftungsversprechen basiert darauf, dass dies überall gewährleistet wird. Es widerspricht der gemeinsamen Solidarität, wenn in einzelnen Instituten oder Regionen Kapital aus Sparkassen entzogen wird, um damit eigene laufende kommunale Haushalte zu finanzieren.
Sparkassen benötigen Überschüsse, um ihr Eigenkapital zu stärken. Hohe Ausschüttungen einzelner Institute untergraben die ökonomische Substanz. Im schlimmsten Fall müssten andere Sparkassen mit ihren Mitteln einspringen – obwohl sie selbst solide gewirtschaftet und ihre eigenen kommunalen Träger keine Ausschüttungen verlangt haben. Eine solche Schieflage widerspricht dem Gedanken von Verantwortung und Eigenvorsorge – und öffnet Tür und Tor für Moral Hazard. Es widerspricht auch den Grundprinzipien der kommunalen Gemeinschaft Deutschlands und rüttelt damit an ganz grundlegenden Säulen des Aufbaus und der Zuständigkeiten öffentlicher Träger in Deutschland.

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Keine Haushaltskonsolidierung durch Ausschüttungen
Ausschüttungen dürfen nach den gesetzgeberischen Vorgaben ohnehin nicht zur allgemeinen Haushaltskonsolidierung genutzt werden. Sie sollen ausschließlich gemeinwohlorientierten Zwecken dienen – in den Bereichen Bildung, Kultur oder Soziales.
Jenseits von Ausschüttungen gibt es deutlich effizientere Möglichkeiten, örtliche Gemeinschaften zu unterstützen. Mit insgesamt 535 Millionen Euro haben Sparkassen und ihre Verbundunternehmen im Jahr 2024 gemeinwohlorientierte Projekte vor Ort gefördert und sich in 781 Stiftungen mit einem Kapital von 3,2 Milliarden Euro für eine starke Gemeinschaft engagiert (Stand 31.12.2024).
Damit kommt das für die eigene Aufgabenerfüllung und die Zukunftsvorsorge nicht zwingend erforderliche Kapital schon heute direkt örtlichen Zwecken zugute. Das wäre nicht mehr der Fall, wenn kommunale Träger dieses Kapital verwenden würden, um damit von Bund und Ländern aufgetragene gesetzliche Leistungen finanzieren zu müssen. Es sollte dabei bleiben: von Bund und Ländern den Kommunen aufgetragene Aufgaben müssen auch von diesen mit den notwendigen Finanzmitteln unterlegt werden. Überschüssige Finanzmittel von Sparkassen sollten den örtlichen Akteuren direkt zugutekommen.
Die Sparkassen sind der größte Arbeitgeber und Ausbilder in der deutschen Finanzwirtschaft. Nur ökonomisch starke Sparkassen können überall in Deutschland zukunftssichere Arbeits- und Ausbildungsplätze anbieten. Und dann sind die Sparkassen mit einem ertragsabhängigen Steueraufkommen in Deutschland von rund 4,7 Milliarden Euro allein im Jahr 2024 einer der größten Steuerzahler. Ein erheblicher Teil davon fließt an die Kommunen.
Entscheidung mit AugenmaßÜber Ausschüttungen entscheiden in der Regel Vorstand und Verwaltungsrat auf Basis wirtschaftlicher Kennzahlen, aufsichts- und sparkassenrechtlicher Vorgaben und des öffentlichen Auftrags. Dieses bewährte System sichert die langfristige Handlungsfähigkeit der Institute und ermöglicht die kommunale Einflussnahme im Rahmen der Gesetze. Individuelle Spielräume in der Entscheidungsmacht örtlich gewählter Repräsentanten sind entscheidend, um in Abhängigkeit der konkreten Lage vor Ort gute Lösungen für die Zukunft zu erreichen. Vorgegebene pauschale Ausschüttungspflichten schwächen das Wichtigste, was Deutschland braucht: Entscheidungen vor Ort!
Fazit: Nein zu pauschalen Ausschüttungspflichten!
- Sparkassen brauchen Eigenkapital für Kreditvergabe und Investitionen.
- Sie sind keine Renditeobjekte, sondern erfüllen einen öffentlichen Auftrag.
- Das gemeinsame Sicherungssystem schützt alle – aber nur bei solider Basis.
- Gemeinwohlorientierung und Steuerleistung sind langfristig wertvoller als pauschale Ausschüttungen.