
Die geplante Frühstartrente kann sich als staatlich geförderte, kapitalgedeckte Altersvorsorge zu einem wichtigen zusätzlichen Baustein für die finanzielle Alterssicherung entwickeln.
Besonders positiv hervorzuheben sind die Anschlussfähigkeit der Frühstartrente an das Altersvorsorgedepot im Alter von 18 Jahren und die Stärkung der Finanzbildung.
Verbesserungsbedarf gibt es unter anderem bei dem Kreis der Geförderten – dieser sollte auf alle unter 18-Jährigen erweitert werden.
Zehn Euro im Monat, gezahlt vom Staat, vom 6. bis zum 18. Geburtstag: Mehr ist für die Frühstartrente nicht nötig. Angelegt am Kapitalmarkt können daraus bis zum Alter von 65 Jahren mehr als 32.000 Euro werden – bei durchschnittlich sechs Prozent Wertentwicklung im Jahr. Bei acht Prozent wären es rund 90.000 Euro.*
Von der Schultüte zum Renteneintritt
Die Rechenbeispiele zeigen: Die Frühstartrente kann sich von einem kleinen Baustein in der Schultüte über die Jahre zu einem spürbaren Abschiedsgeschenk beim Renteneintritt entwickeln. Nach dem Altersvorsorgedepot ist die Frühstartrente der nächste Impuls der Bundesregierung, die Rente um einen zusätzlichen, kapitalgedeckten Baustein zu stärken. Beide Maßnahmen können dafür sorgen, dass mehr Menschen am Kapitalmarkt teilhaben und von seinen Chancen profitieren. Der DSGV begrüßt diesen Weg – und sieht in der Frühstartrente noch mehr als eine staatliche Förderung.
„Früh anfangen lohnt sich. Das unterstreicht die Bundesregierung mit ihrem Plan zur Frühstartrente.“
Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV; Foto: DSGV / Stefan Wildhirt
Der bedeutende Hebel: Der Übergang zur Volljährigkeit
Denn aus Sicht des DSGV bringt die Frühstartrente weitere Vorteile mit. Dazu zählt die einfache, transparente und bürokratiearme Ausgestaltung. Hinzu kommt die Anschlussfähigkeit an das Altersvorsorgedepot: Mit dem 18. Geburtstag kann das angesparte Kapital übertragen werden. Die Ansparphase endet also nicht abrupt, sondern wird fortgeführt. Gerade diese Verzahnung der Frühstartrente mit dem Altersvorsorgedepot ermöglicht einen langfristigen Vermögensaufbau.
Als weiterer Vorteil ist die Möglichkeit privater Zuzahlungen bei der Frühstartrente hervorzuheben, sei es durch die Eltern oder die Großeltern. Damit kann die Altersvorsorge einen echten Booster erfahren – vor allem dann, wenn die Zuzahlungen über das 18. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden.
Junge Sparerinnen und Sparer: Alle Kinder zwischen 6 und 18 Jahren mit erstem Wohnsitz in Deutschland sollen Anspruch auf die Frühstartrente mit Förderung haben. Die Frühstartrente wird zunächst für den Geburtenjahrgang 2020 eingeführt, ab 2027 soll jährlich ein weiterer Jahrgang hinzukommen.
Zuschüsse: Monatlich wird die Frühstartrente mit 10 Euro vom Staat gefördert. Zuzahlungen der Eltern und Großeltern sind bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 6.840 Euro möglich.
Depot: Eltern können für ihr Kind im Alter von 6 Jahren einen Vertrag für ein privatwirtschaftliches Angebot abschließen. Tun sie das nicht, soll ein staatliches Standarddepot greifen.
Kostenlos: Anbieter dürfen bis zum 18. Lebensjahr der Sparerinnen und Sparer keine Kosten erheben, weder für Abschluss noch für Vertrieb.
Laufzeit: Zur Volljährigkeit soll das Depot nahtlos in das steuerlich geförderte Altersvorsorgedepot aufgehen können. Das angesparte Kapital soll bis zum Renteneintritt gebunden bleiben, Steuern sollen mit dem Übergang in den Ruhestand anfallen.
Finanzbildung inklusive – auch für die Zeit nach dem 18. Geburtstag
Neben der Altersvorsorge profitiert auch die persönliche Finanzbildung. Eltern, Kinder und Jugendliche haben mit diesem Rentenbaustein einen konkreten Anlass, sich mit Geldanlange, Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu beschäftigen.
Wie legt man Geld über Jahrzehnte am besten an? Wie kann der Kapitalmarkt als ergänzendes Element die Altersvorsorge meines Kindes stärken? Worin liegen die Chancen und welche Risiken sind zu beachten? Wer früh mit der Altersvorsorge beginnt, stellt sich auch früh diese Fragen – und baut sich mit den Antworten eine Finanzkompetenz auf, die weit über das Ende der Frühstartrente hinausreicht.

Die Frühstartrente hat das Potential, die Finanzbildung zu stärken: Wer sich früh mit der Altersvorsorge beschäftigt, stärkt auch früh die eigene Finanzkompetenz.
Generationengerechtigkeit: Förderung sollte keine Frage des Geburtstags sein
Während die Frühstartrente einerseits zur Sicherung der Altersvorsorge für künftige Generationen beitragen kann, kann sie andererseits Generationengerechtigkeit nicht in Gänze einlösen. Denn sie soll erst ab einem Alter von 6 Jahren gelten. Für mehr Gerechtigkeit sollte eine Förderausweitung jedoch auf alle unter 18-Jährigen erwogen werden.
Aus Anbietersicht ist auch das Verbot von Abschluss- und Vertriebskosten kritisch zu betrachten: Es sollte keine Verpflichtung geben, Dienstleistungen kostenfrei anbieten zu müssen.
Eine neue Form des Sparens
Trotz allem gilt: Die Frühstartrente steht für eine neue Form des Sparens, für die sich auch die Sparkassen einsetzen. Im Kern geht es darum, mehr Menschen den Zugang zum Wertpapiersparen zu ermöglichen, sodass sie finanziellen Möglichkeiten bewusster nutzen können.

Neues Sparen: Mit S-Neo bieten die Sparkassen einen einfachen Zugang zum Wertpapiersparen, sodass die Menschen mehr aus ihren finanziellen Möglichkeiten machen können.
Das neue Sparen steht auch im Fokus des neuen Angebots S-Neo, das die Sparkassen im Juli 2026 gestartet haben. S-Neo ist für die Nutzung in der Sparkassen-App entwickelt worden und ermöglicht einfach, sicher und komfortabel den Zugang zu Sparplänen, Wertpapiergeschäften und damit zum regelmäßigen Investieren.
Jetzt kommt es auf Tempo an
Ob mit oder ohne staatlichen Zuschuss: Finanzielle Chancen nutzen und Vermögen aufbauen, das ist das Verständnis des neuen Sparens, das wir gemeinsam voranbringen sollten. Die Frühstartrente ist im Kern zu begrüßen, verbindet sie doch zwei wesentliche Gedanken für die Altersvorsorge: Möglichst früh beginnen und langfristig Chancen des Kapitalmarkts nutzen.
Nun sollte das Gesetz zur Frühstartrente zügig finalisiert werden. Das gibt Bürgerinnen und Bürger Planungssicherheit und Anbietern die Zeit, bis zum Start 2027 verlässliche Angebote aufzubauen.
Stand: 12.08.2026