
Weniger Bürokratie, mehr Wettbewerbsfähigkeit und der angekündigte Rückzug des überholten EDIS-Vorschlags: Die Europäische Kommission will den Regulierungsrahmen für Europas Finanzinstitute überprüfen und vereinfachen. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßt diesen Kurs, den die Kommission in ihrer heute veröffentlichten Mitteilung zur Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Bankensektors einschlägt.
„Europa braucht Investitionen in Innovation, Infrastruktur und Sicherheit. Damit Unternehmen, Kommunen und private Haushalte diese stemmen können, brauchen sie leistungsfähige Banken und Sparkassen als verlässliche Finanzierungspartner", erklärt Karolin Schriever, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DSGV.
Die Kommission setze an der richtigen Stelle an, indem sie die Notwendigkeit eines Kulturwandels in der Regulierung betont, so Karolin Schriever weiter: „Ein Kulturwandel in der Regulierung muss heißen: weniger Detailsteuerung, mehr Vertrauen in bewährte Geschäftsmodelle und eine konsequente Orientierung an Proportionalität."
Ein besonders wichtiges Signal sei deshalb die Ankündigung, den Vorschlag für ein Europäisches Einlagensicherungssystem (EDIS) zurückzuziehen. Die Zeit sei über den damaligen Vorschlag hinweggegangen. Europa stehe heute vor anderen wirtschaftlichen und geopolitischen Herausforderungen. Deshalb sei es richtig, auch den regulatorischen Instrumentenkasten auf den Prüfstand zu stellen und an die heutigen Erfordernisse anzupassen. Karolin Schriever: „Die Kommission zeigt, dass sie bereit ist, bestehende Konzepte kritisch zu hinterfragen. Das ist genau der Pragmatismus, den Europa jetzt braucht.“
Die angekündigte ergebnisoffene Überprüfung eröffne die Chance, unterschiedliche Modelle der Einlagensicherung sachlich zu bewerten. Dabei müssten die anerkannten Institutssicherungssysteme umfassend berücksichtigt und Doppelbelastungen für die angeschlossenen Institute ausgeschlossen werden. Der DSGV setzt sich weiterhin dafür ein, die als Einlagensicherung anerkannten Institutssicherungssysteme und ihre Mitgliedsinstitute strukturell von einer möglichen Vergemeinschaftung auszunehmen.
Zudem erwartet der DSGV, dass die angekündigte Überprüfung des europäischen Regulierungsrahmens genutzt wird, um den Grundsatz der Proportionalität deutlich stärker zu verankern. Vereinfachungen müssten insbesondere bei kleinen und mittleren Instituten spürbar ankommen. Ein vielfältiger europäischer Bankenmarkt mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen stärkt die Finanzstabilität und ist zugleich ein wichtiger Standortvorteil für Europa. „Sparkassen stehen in ihren Regionen für Kundennähe und langfristige Partnerschaften. Gerade diese Vielfalt sorgt für Stabilität und stellt sicher, dass Mittelstand, Kommunen und private Haushalte auch vor Ort verlässliche Ansprechpartner haben", so Schriever.
Darüber hinaus sieht der DSGV Reformbedarf im europäischen Rechtsetzungsprozess. Die Vielzahl und das Zusammenspiel nachgelagerter Level-2-Regelungen in Form von technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie ergänzender Level-3-Vorgaben erweisen sich in der Praxis als wesentliche Komplexitätstreiber. Sie führen zu einer Detailtiefe, die der ursprüngliche Gesetzestext oft gar nicht vorsieht. Besser abgestimmte Regelwerke sowie der Erhalt nationaler Gestaltungsspielräume würden die Anwendung des Aufsichtsrechts deutlich vereinfachen. Zudem sollte die Kommission auf eine pauschale Überführung von Richtlinien in Verordnungen verzichten.
Insgesamt sollte Wettbewerbsfähigkeit künftig systematisch als Zielgröße in der Regulierung berücksichtigt werden. Jetzt komme es darauf an, den angekündigten Kurswechsel konsequent in konkrete Entlastungen für die Institute zu übersetzen. Entscheidend wird sein, dass aus den richtigen Ankündigungen spürbare Entlastungen für die Institute werden.