Schackmann-Fallis zu EU-Bankenpaket

„Ausrichtung des Rats ist ein Fortschritt, aber noch kein Durchbruch“

25.05.2018 – Pressemitteilung Nr. 18

Als „wichtigen Fortschritt, aber noch keinen Durchbruch“ bezeichnet Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), die heutige Ausrichtung des Rats für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN) zum Bankenpaket. Darin wird eine besser abgestufte Regulierung für Kreditinstitute formuliert.

„Wenn für Institute mit einer Bilanzsumme von bis zu 5 Mrd. Euro vereinfachte Regelungen gelten, dann ist dies eine deutliche Verbesserung im Vergleich zu dem Vorschlag der EU-Kommission Ende 2016. Wir sind jedoch der Überzeugung, dass nicht nur bei kleinen Instituten, sondern auch solchen mit einfachem und risikoarmen Geschäftsmodell vereinfachte Regeln gerechtfertigt sind. Wir würden uns daher eine wirkliche ‚Small and Simple Banking Box‘ wünschen“, so Schackmann-Fallis. Insofern sei es wichtig, dass auch die guten Ansätze aus dem Europäischen Parlament mit im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt würden.

Nach Auffassung des ECOFIN-Rats sollen die jeweiligen Mitgliedstaaten die 5 Mrd. Euro-Grenze auch herabsetzen können. Die EU-Kommission hatte seinerzeit eine Bilanzsummengrenze von EUR 1,5 Mrd. vorgeschlagen. Die Ausrichtung des ECOFIN-Rats sieht zudem vor, dass die Institute um als "klein und wenig komplex" zu gelten, diverse zusätzliche Kriterien zusätzlich erfüllen müssen. Dazu gehören auch eine  geringe Nutzung von Derivaten und Handelsbuchaktivitäten und keine Anwendung interner Modelle. Je nach Umsetzung in Deutschland und je nach Risikogehalt der Geschäfte könnten bis zu 85 Prozent der insgesamt 385 Sparkassen in Deutschland nach Vorstellung des ECOFIN von administrativen Entlastungen in den Bereichen Offenlegung und Meldewesen befreit werden. Schackmann-Fallis: „Die heutige Ausrichtung des Rates zeigt, dass die Debatte um Proportionalität in der Bankenregulierung auf EU-Ebene angekommen ist. Das war wichtig. Der große Durchbruch steht aber noch aus. Wir sehen noch deutlich mehr Entlastungspotenzial für Retailbanken und appellieren an die EU-Gesetzgeber, hier mutig voranzugehen. Denn an vielen Stellen reichen deutlich abgespeckte Regelungen, um im Retailbereich das gleiche Maß an Stabilität zu sichern.“

Die „Fundamental Review of the Trading Book“ (FRTB)-Umsetzung in der CRR hält der DSGV hingegen nicht für sachgerecht. Eine Meldepflicht ab Anfang 2020 würde die Implementierungsfristen in der EU drastisch verkürzen und damit die Anforderungen verschärfen. Gerade aufgrund der sich abzeichnenden Anpassungen und Verschiebungen auf Baseler Ebene setzt sich der DSGV dafür ein, die FRTB-Anforderungen und die damit unmittelbar und untrennbar verbundene Reportingpflicht nicht in der CRR II umzusetzen. Eine Erstanwendung kann frühestens im Gleichlauf zu den Baseler Anpassungen, nach derzeitigem Stand ab 2022, beginnen.

Nach dem Willen der EU-Gesetzgeber soll das Bankenpaket CRR II /  CRD IV noch in dieser Legislaturperiode auf EU-Eben verabschiedet werden. 

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