DSGV begrüßt kritische Haltung des Bundesrats gegenüber EDIS
24.11.2017 – Pressemitteilung 56/2017
Der Bundesrat hat heute seine kritische Haltung gegenüber einer zwangsvergemeinschafteten Einlagensicherung für die Eurozone (EDIS) bekräftigt. Die Vertreter der Landesregierungen haben einen Beschluss gegen den Vorschlag der EU-Kommission einer vollvergemeinschafteten Einlagensicherung gefasst.
„Wir begrüßen die kritische Haltung gegenüber EDIS“, sagte Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). „Risiko und Haftung gehören zusammen, denn nur so wird verantwortungsvolles Handeln gefördert. Wer wie die EU-Kommission Risiko und Haftung trennen will, setzt Fehlanreize, erhöht Ansteckungsgefahren und erzeugt damit ganz neue Risiken für die Finanzstabilität“, so Schackmann-Fallis.
Der Bundesrat stellt zutreffend fest, dass die wesentlichen Probleme von EDIS wie die Entkoppelung von Risiko und Haftung auch in der jüngsten Mitteilung der EU-Kommission nicht gelöst werden. Zudem kritisiert er, dass die EU-Kommission Insbesondere die Spezifika von kreditwirtschaftlichen Verbünden nicht adäquat berücksichtigt.
„Die Kundeneinlagen sind mit der seit 2015 geltenden Einlagensicherungsrichtlinie überall in Europa gleichermaßen geschützt. Die EU-Kommission sollte sich darauf konzentrieren, die durchgängige Umsetzung der geltenden Regelungen zu überwachen“, so Schackmann-Fallis. Der Bundesrat hat in seinem heutigen Beschluss darauf hingewiesen, dass nach wie vor erhebliche Unterschiede bei der Umsetzung der Richtlinie 2014/49/EU vom 16. April 2014 über Einlagensicherungssysteme (DGSD-Richtlinie) in den Mitgliedstaaten bestehen.
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