DSGV: Bei Umsetzung des Basel-IV-Kompromisses auf europäische Besonderheiten achten

Mehrbelastungen für Kreditwirtschaft abfedern

07.12.2017 – Pressemitteilung 60/2017

Eine stärkere Berücksichtigung europäischer Besonderheiten bei der zukünftigen Umsetzung des heute verkündeten Kompromisses zu den internationalen Kapitalanforderungen für Banken und Sparkassen („Basel IV“) in europäisches Recht, fordert Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). „Die auf europäische Institute im Vergleich –  beispielsweise zu US-Banken –  zukommenden Mehrbelastungen müssen abgefedert werden“, so Schackmann-Fallis. 

Als „hilfreich“ bezeichnete es der DSGV-Vorstand, dass endlich Klarheit für die Kreditwirtschaft bestehe. „Die Landesbanken und Sparkassen wissen nach monatelangem Tauziehen um Basel IV nun zumindest, auf welche weiteren Anforderungen sie sich in den nächsten Jahren einstellen müssen“, so Schackmann-Fallis heute in Berlin. Durch die deutschen Verhandlungsführer seien insbesondere bei der Ausgestaltung des Kreditrisiko-Standardansatzes auch einige Verbesserungen im Vergleich zu den Konsultationsfassungen erreicht worden. 

„Davon profitieren natürlich auch die deutschen Institute“, so Schackmann-Fallis. Das nun vorliegende Paket führe im Endergebnis aber zu einer ungleichen Belastung europäischer Banken im Vergleich beispielsweise zu US-Instituten. Schackmann-Fallis: „Für diesen Kompromiss wurden in den letzten Monaten – um eine Einigung auf internationaler Ebene zu erzielen – bei dem bis zuletzt stark umstrittenen ,Output-Floor‘ in Höhe von 72,5 Prozent Zugeständnisse gemacht, die europäische Banken in den kommenden Jahren deutlich stärker belasten werden als andere. So wichtig global vereinbarte Standards auch sind, wir hätten insgesamt eine deutlich stärkere Berücksichtigung der europäischen Finanzierungskultur erwartet. Dennoch werden die deutschen Institute aufgrund ihrer guten Kapitalisierung auch dieses Ergebnis verkraften können.“ 

Es sei nun umso wichtiger, dass die europäischen Gesetzgeber die internationalen Standards mit Blick auf die spezifischen Besonderheiten Europas umsetzten. Schackmann-Fallis: „Hierzu ist aus unserer Sicht vor Umsetzung in EU-Recht eine detaillierte und umfassende Auswirkungsstudie zwingend erforderlich, die die Treffsicherheit der internationalen Standards und erforderliche Anpassungen hieran für die Strukturen des europäischen und deutschen Bankenmarktes aufzeigen wird.“
Die Baseler Eigenkapitalvorschriften (Basel III) sind auf international tätige Großbanken zugeschnitten, werden aber in der EU als einheitliches Regelwerk für alle Banken und Sparkassen umgesetzt. 

Bei der Umsetzung der nun verschärften Anforderungen von „Basel IV“ erachtet es Schackmann-Fallis daher als „dringend erforderlich“, das Konzept der Small and Simple Banking Box auf EU-Ebene konsequent weiterzuentwickeln, um wie in den USA kleine, regional orientierte Institute bei der Regulierung zu entlasten. Zudem appelliert Schackmann-Fallis an den Baseler Ausschuss und den EU-Gesetzgeber, nach über zehn Jahren dauerhaften Anziehens der Regulierungsschraube nun endlich eine Pause einzulegen. „Gefahren für die Finanzmarktstabilität gehen aufgrund der nach der Finanzkrise vereinbarten Maßnahmen nicht mehr von Banken, sondern von anderen Akteuren aus. Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht sollte daher nicht noch weitere neue Standards entwickeln, sondern die vollständige Implementierung der bisher vereinbarten Regeln abwarten und deren Wirkung evaluieren. Die Institute brauchen die derzeit regulatorisch gebundenen Ressourcen, um sich wieder verstärkt den Kunden zuzuwenden, neue Herausforderungen wie die Digitalisierung anzupacken und schließlich auch wieder mehr Erträge erwirtschaften zu können.“

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