Haftungsverbund
Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe
Die Einlagen, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe haben, sind abgesichert - und zwar in unbegrenzter Höhe. Damit geht die Sparkassen-Finanzgruppe weit über die gesetzlich festgeschriebene Mindesthöhe für die Einlagensicherheit von 100.000 Euro hinaus.
Möglich ist dies, weil die 422 Sparkassen, 7 Landesbankkonzerne, DekaBank und 10 Landesbausparkassen in einem hypothetischen Notfall füreinander einstehen würden. Durch diese Institutssicherung sind sämtliche Anlagen vollumfänglich abgesichert, auch die der gewerblichen Anleger.
Dieses Sicherungssystem besteht im Einzelnen aus insgesamt 13 Sicherungseinrichtungen, die satzungsrechtlich zu einem Haftungsverbund zusammengeschlossen sind:
- den elf regionalen Sparkassenstützungsfonds,
- der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen sowie
- dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen.
Die im Haftungsverbund beteiligten Sicherungseinrichtungen sind institutssichernde Einrichtungen im Sinne von § 12 des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes. Sie stellen sicher, dass die angeschlossenen Institute selbst geschützt, insbesondere deren Liquidität und Solvenz gesichert werden. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass ein Institut alle seine Verbindlichkeiten weiterhin erfüllen kann. Jedem Einleger können daher bei Fälligkeit seine Ansprüche, insbesondere aus Spar-, Termin-, oder Sichteinlagen sowie verbrieften Forderungen, in voller Höhe erfüllt werden.
Der Haftungsverbund bietet für die Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe ein Höchstmaß an Sicherheit. Seit seiner Gründung in den 70er-Jahren
- hat noch nie ein Kunde eines Mitgliedsinstitutes einen Verlust seiner Einlagen erlitten;
- mussten noch nie Einleger entschädigt werden;
- ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung bei der Bedienung von Verbindlichkeiten oder gar einer Insolvenz gekommen.
Kontakt
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V.
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
030. 20 225-0
Mehr Informationen
- Wie funktioniert der Haftungsverbund?
- Welche regionalen Sparkassenstützungsfonds gibt es?
- Welche Institute gehören der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen an?
- Welche Institute gehören dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen an?
- Wie funktioniert das Risikomonitoring des Haftungsverbundes?
- Was bedeutet risikoorientierte Beitragsbemessung?
- Satzungen des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe

