Wie funktioniert das Risikomonitoring des Haftungsverbundes?
Das Risikomonitoring dient der Früherkennung potenzieller bestandsgefährdender Risiken und ermöglicht folglich ein frühzeitiges Eingreifen bzw. Gegensteuern durch die handelnden Personen.
Im Zentrum des Risikomonitoring steht ein ausgewogenes Kennzahlensystem, welches die Einstufung eines Mitgliedsinstitutes in eine von drei Risikoklassen ermöglicht. In die abschließende Monitoringeinstufung fließen auch qualitative Komponenten ein.
Für die Durchführung des Risikomonitoring ist der Monitoringausschuss der jeweiligen Sicherungseinrichtung zuständig. Die Monitoringausschüsse überwachen anhand gruppeneinheitlicher Grundsätze für das Risikomonitoring die Risikolage ihrer Mitgliedsinstitute, legen die Monitoringeinstufungen fest und kontrollieren die Ausstattung der Fonds.
Die einzelnen Sicherungseinrichtungen berichten regelmäßig über ihre Risikosituation an einen zentralen Transparenzausschuss. Der Transparenzausschuss wacht über die Gesamtrisikosituation des Haftungsverbundes und sorgt für Transparenz zwischen den zusammengeschlossenen Sicherungseinrichtungen. Zu seinen Aufgaben gehört natürlich auch die Sicherstellung der einheitlichen Anwendung der Grundsätze für das Risikomonitoring.
Mehr Informationen
- Der Haftungsverbund
- Wie funktioniert der Haftungsverbund?
- Welche regionalen Sparkassenstützungsfonds gibt es?
- Welche Institute gehören der Sicherungsreserve der Landesbanken und Girozentralen an?
- Welche Institute gehören dem Sicherungsfonds der Landesbausparkassen an?
- Was bedeutet risikoorientierte Beitragsbemessung?
- Satzungen des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe
