DSGV zum Berichtsentwurf des Europäischen Parlaments zum Bankenpaket CRR II / CRD IV

Schackmann-Fallis: „Gute Ansätze für mehr Proportionalität“

23.11.2017 – Pressemitteilung 55/2017

Gute Ansätze für eine angemessenere Bankenregulierung, die unterschiedliche Geschäftsmodelle und deren Risiken stärker berücksichtigen, sieht Dr. Karl-Peter Schackmann-Fallis, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV), im Berichtsentwurf zur Überarbeitung der europäischen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II / CRD V). „Der Berichtsentwurf nimmt den Grundsatz der Proportionalität auf und geht in die richtige Richtung“, so Schackmann-Fallis. Der Entwurf wurde gestern vom Berichterstatter des Wirtschafts- und Währungsausschuss des Europäischen Parlaments (ECON-Ausschuss), Peter Simon, vorgelegt.

„Es ist völlig richtig, kleine Institute mit weniger komplexen Geschäftsmodellen von überbordenden administrativen Regulierungslasten zu befreien und gleichzeitig Sicherheit und Finanzstabilität nicht aus den Augen zu verlieren. Hier wird in dem Bericht an vielen Stellen gut abgewogen“, so Schackmann-Fallis. Auch der Wert der vielfältigen europäischen Bankenlandschaft werde nicht nur anerkannt, sondern in dem Papier auch stärker berücksichtigt.

Für eine proportionale Regulierung geht der Berichtsentwurf über die Vorschläge der EU-Kommission vom November 2016 hinaus. Statt eines absoluten Schwellenwertes von 1,5 Mrd. Euro Bilanzsumme soll die Abgrenzung auch ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt des Mitgliedstaats gesetzt werden. Je größer die Volkswirtschaft, desto höher der Schwellenwert. Für Deutschland würde dies zu einer Erhöhung des Schwellenwertes auf rund 4,6 Mrd. Euro Bilanzsumme führen. „Wir halten eine weitergehende Entlastung für sachgerecht, sowohl was den Kreis der Institute angeht, als auch bei den Regulierungsbereichen. Denn auch oberhalb dieses Grenzwertes stellen Retailbanken keine Gefahr für die Systemstabilität dar – im Gegenteil“, so Schackmann-Fallis. Mit einer solchen Einstufung als "kleines Institut" sind zum Beispiel Erleichterungen in Bezug auf das Meldewesen sowie die Offenlegung vorgesehen. Auch bei Vergütungen und Corporate Governance sollen die Anforderungen proportionaler ausgestaltet werden.

Als „einen guten Vorschlag“ bezeichnet Schackmann-Fallis auch die Beibehaltung der Privilegierung des Kreditgeschäfts mit mittelständischen Kunden. Dies erlaubt den Instituten, für Kredite gegenüber kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) weniger Eigenkapital vorzuhalten. So kann eine Verteuerung der Kreditvergabe an KMU vermieden werden.

Als nicht weitgehend genug bewertet der DSGV den Vorschlag zu den Regelungen zum Fundamental Review of the Trading Book (FRTB). Dieser sollte nach Ansicht von Schackmann-Fallis aus dem laufenden CRR II/CRD V-Paket ausgenommen werden, solange die Diskussionen auf Basler Ebene noch andauern. Zur Herstellung eines „Level Playing Fields“ muss sichergestellt werden, dass europäische Institute im Vergleich zu ihren transatlantischen Wettbewerbern nicht benachteiligt werden. 

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